Enttäuschend: Zweite Lesung des Schulgesetzes

Pressemitteilung der Schüler- und Elternvertretung und der GEW Hessen

2. Mai 2017

Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Schulgesetzes im Hessischen Landtag bringen die Landesschülervertretung, der Landeselternbeirat, die Landesgruppe Hessen im Grundschulverband sowie die GEW Hessen erneut ihre Unzufriedenheit mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck. Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen, äußert sich wie folgt: „Der von der schwarz-grünen Koalition vorgelegte Entwurf beinhaltet in erster Linie kleinteilige Änderungen von geringer Tragweite. Um die aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen zu meistern und Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, bedarf es jedoch sehr viel mehr. Besonders enttäuscht sind wir davon, dass CDU und DIE GRÜNEN das geplante Werbeverbot und die Regelungen bezüglich des Sponsorings aufweichen wollen. Ausgerechnet bei einer der wenigen positiven Änderungen knickt die Koalition nun Angesichts des Gegenwindes seitens der Unternehmerlobby ein.“ 

André Ponzi, der als Landesschulsprecher die Interessen der hessischen Schülerinnen und Schüler vertritt, wertet den Gesetzentwurf in erster Linie als vertane Chance: „Wir fordern eine nachhaltige Demokratisierung von Schule. Von einigen kosmetischen Änderungen abgesehen kommen wir dieser mit dem vorgelegten Gesetzentwurf leider nicht näher. Außerdem verpassen die Regierungsparteien die Gelegenheit, endlich wieder mehr Wahlmöglichkeiten für Abiturientinnen und Abiturienten hinsichtlich der Belegung von Leistungskursen zu schaffen.“ 

Dem pflichtet Reiner Pilz, Vorsitzender des Landeselternbeirats bei: „Gegenwärtig muss als Leistungsfach mindestens eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder Mathematik gewählt werden. Das benachteiligt insbesondere das Fach Deutsch, so dass oftmals von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern favorisierte Leistungsfachkombinationen nicht möglich sind. Wir wünschen uns an dieser Stelle wieder mehr Wahlmöglichkeiten und eine Aufwertung des Faches Deutsch.“ 

Zu einer kritischen Einschätzung kommt auch Ilse Marie Krauth, die für die Landesgruppe Hessen im Grundschulverband spricht: „Wir glauben nicht, dass uns die im Schulgesetz verankerten ‚inklusiven Schulbündnisse‘ bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention substantiell voranbringen werden. Besonders problematisch finden wir, dass die Grundschulbezirke für die sogenannten ‚Standorte für den inklusiven Unterricht‘ außer Kraft gesetzt werden sollen. Wir sehen die Gefahr, dass sich nur noch einzelne Schwerpunktschulen um die Realisierung des Menschenrechts auf Inklusion kümmern sollen. Zudem wird der Grundsatz ‚kurze Beine – kurze Wege‘ für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgehebelt. Sie werden zudem unter Umständen aus ihrem Klassenverband und aus ihrem sozialen Umfeld gerissen.“ 

Bereits im Februar dieses Jahres hatten Landesschülervertretung, Landeselternbeirat, Grundschulverband und GEW zur Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages mehr „bildungspolitische Ambitionen“ gefordert. Sie haben sich insbesondere für Verbesserungen hinsichtlich der Inklusion stark gemacht und sich für den Ausbau von echten Ganztagsschulen ausgesprochen.