Amtsangemessene Alimentation 2022

Besoldung für Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre

Für Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre

Amtsangemessene Besoldung
 

Seit 2016 raten wir unseren Mitgliedern, Anträge zu stellen. Nach der Nullrunde 2015 und der nur Erhöhung um lediglich 1,0 % im Jahr 2016 hat die GEW Hessen ihren Mitgliedern jährlich „zur Weihnachtszeit“ empfohlen, Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen.
 

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation. Und spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen am 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt.
 

Die Mehrheitsfraktionen im Landtag haben Anfang November 2022 einen Gesetzentwurf für „zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024“ vorgelegt. Demnach sollen die Bezüge zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 jeweils um 3 Prozent steigen. Die Besoldungserhöhungen sollen zusätzlich zu der bereits festgelegten Erhöhung um 1,89 Prozent ab August 2023 erfolgen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Maßnahmen um Zwischenschritte handelt, die eine amtsangemessene Alimentation noch nicht herzustellen vermögen. Es gibt im Gesetzentwurf keinerlei Aussagen über Nachzahlungen für das Jahr 2022 und die davor liegenden Jahre.
 

Anträge bis zum 31. Dezember 2022 stellen
 

Da die dazu anhängigen gerichtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, sollten diejenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2022  nachholen.
 

Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
 

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern
 

Die Landesregierung hat außerdem angekündigt, den kindbezogenen Familienzuschlag zu erhöhen. Ab April 2023 sollen für die ersten beiden Kinder je 100 Euro, für jedes weitere Kind jeweils 300 Euro zusätzlich gezahlt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht angekündigt.
 

Hier wird bereits seit Jahrzehnten über die korrekte Höhe gestritten. Nachdem in der Vergangenheit auch in Hessen zahlreiche Klageverfahren geführt wurden, wurde der Zuschlag Mitte des vergangenen Jahrzehnts deutlich erhöht. Dennoch haben unsere Berechnungen ergeben, dass der durch das Bundesverfassungsgericht ebenfalls in einer Entscheidung vom 4. Mai 2020 definierte „Mehrbedarf für kinderreiche Familien“ auch in Hessen durch den kindbezogenen Familienzuschlag nicht abgedeckt sein dürfte. Auch hier müssen die Anträge nach heutigem Stand nicht in jedem Jahr erneut gestellt werden.
 

Anträge
 

Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.
 

Amtsangemessene Besoldung allgemein
 

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Besoldung 2022 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Besoldung 2022_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:

„Versorgung“ | Besoldung 2022 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand



Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern
 

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Familienzuschlag 2022 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Familienzuschlag 2022_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:

„Versorgung“ | Familienzuschlag 2022_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand