Lehrkräfte weiter stark belastet durch hohes Unterrichtsvolumen

Änderung der Pflichtstundenverordnung

Die GEW Hessen kritisiert die neue Fassung der Pflichtstundenverordnung. Das Kultusministerium hat die Änderung nicht dazu genutzt, um die Arbeitszeit der Lehrkräfte allgemein zu reduzieren. Die geleistete wöchentliche Arbeitszeit der Kolleginnen und Kollegen sind zu hoch und teilweise nicht mehr tolerierbar. Das zeigte bereits die Frankfurter Arbeitszeit- und Arbeitsbelastungsstudie aus dem Jahr 2020.
 

Die Pflichtstundenverordnung wurde Ende des Jahres 2022 geändert und enthält außer den genannten Punkten im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen.

Erläuterungen zur Pflichtstundenverordnung im Mitgliederbereich unter dem Stichwort Arbeitszeit | Schule.