Begrenzte Dienstfähigkeit: Neue Zuschlagsregelung

Was lange währt, wird nicht immer gut

Juni 2016

Mit der Verordnung vom 13. Mai 2016*wird in Hessen endlich eine Neuregelung der Besoldung für begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte getroffen. Rückwirkend zum 1. April 2011 erhalten nun auch diejenigen Beamtinnen und Beamte einen Zu-schlag zur Besoldung, die bisher lediglich eine Teilzeitbesoldung (anteilige Dienstbezüge) erhalten haben. 

Begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte erhalten gemäß § 55 HBesG eine Besoldung ent-sprechend einer Teilzeitbeschäftigung oder, wenn dies günstiger ist, eine Besoldung in Höhe des Ruhegehalts, das bei einer Versetzung in den Ruhestand (wegen Dienstunfähigkeit) zu zahlen wäre (fiktives Ruhegehalt). Die Landesregierung ist darüber hinaus ermächtigt, die Zahlung eines nicht ruhegehaltfähigen Zuschlags zu regeln. 

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