Dienstrechner für Beschäftigte an Schulen!

Inforamtion der Landesrechtsstelle zu den dienstlichen E-Mail-Adressen für alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Mitarbeiter:innen in Hessen

Seit 01.08. 2021 ist die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse für alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Mitarbeiter:innen in Hessen verbindlich. Allerdings gibt es immer noch eine Vielzahl von Lehrkräften und sozialpädagogischen Mitarbeiter:innen, denen ein Dienstgerät gar nicht oder nicht in dem Maß zur Verfügung steht wie es notwendig wäre, um die dienstliche E-Mail-Adresse einrichten und nutzen zu können. Der Arbeitgeber / Dienstherr muss es den Beschäftigten in den Schulen möglich machen, diese E-Mail-Adresse einzurichten und regelmäßig zu nutzen. Es reicht hierfür nicht aus, dass für eine Vielzahl von Lehrkräften und sozialpädagogischen Mitarbeiter:innen im Schuldienst nur ein oder wenige Geräte an der Schule zur Verfügung stehen, die zum Teil auch so veraltet sind, dass sich das Postfach gar nicht einrichten lässt. Personalräten empfehlen wir, einen Initiativantrag auf Zurverfügungstellung der Arbeitsmittel zu stellen. Ein Antrag ist im Mitgliederbereich zu finden.

Den Antrag finden Sie im Mitgliederbereich unter Schulrecht

Information zu den Dienstrechnern