Gesundheitliche Eignung – doch wieder zum Amtsarzt

Stand: 18.9.2020

Vor den Sommerferien haben wir darüber berichtet, dass bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis nicht mehr die Gesundheitsämter beauftragt werden, die gesundheitliche Eignung festzustellen. Aufgrund der Rückmeldung von Kolleginnen und Kollegen gehen wir davon aus, dass jetzt wieder amtsärztliche Gesundheitszeugnisse vorzulegen sind.