Klassenfahrten – nicht am Wochenende!

Immer wieder werden Klassenfahrten über das Wochenende gelegt – das darf nicht sein!

Wir empfehlen der Lehrkraft, zu überprüfen, auf welche Rahmenbedingungen er oder sie sich einlassen will, wenn es um die Planung von Klassen- oder Studienfahrten geht. Gesamtkonferenzen und (wenn das Schulprogramm betroffen ist) Schulkonferenzen können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten überprüfen, inwiefern die geschilderte Rechtslage berücksichtigt ist oder ob das schulinterne Fahrtenkonzept angepasst werden soll. Keinesfalls sollten neue Konzepte verabschiedet werden aus denen sich nicht eindeutig ergibt, dass der Sonntag kein Arbeitstag sein darf. Schulleiter:innen können hier auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben achten. Personalräte sind durch das Hessische Personalvertretungsgesetz im Besonderen dazu angehalten, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden“ (HPVG § 62 (1) 2.). Die Personalräte sind aufgefordert, hier ihr besonderes Augenmerk auf vorhandene und zukünftige Regelungen zu richten.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter Arbeitszeit und Klassenfahrten.