Tarifinfo 2019 für Beschäftigte an Hochschulen

Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Gehalt

für Beschäftigte des Landes Hessen

7. Februar 2019

Anfang 2019 haben die DGB Gewerkschaften ihre Forderungen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2019 mit dem Land Hessen festgelegt. Hauptforderung ist eine Gehaltssteigerung um sechs Prozent mit einer sozialen Komponente: In allen Entgeltgruppen und -stufen sollen die Monatsentgelte um mindestens 200 Euro steigen. Die Laufzeit der Entgelttabellen soll 12 Monate betragen. Bei dieser Forderung orientieren sich die hessischen Gewerkschaften an den gleichlautenden Gewerkschaftsbeschlüssen gegenüber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Tarifrunde 2019. In der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen Mitglied.

Am 10. Januar hat die GEW gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Frankfurt ihre Forderungen für die kommende hessische Tarifrunde abgestimmt. Neben der Entgelterhöhung wurden weitere Forderungen an den Arbeitgeber aufgestellt: Bei den Entgelten für Praktikantinnen und Praktikanten verlangen die Gewerkschaften eine Anhebung um 100 Euro monatlich. Innenminister Beuth wies bei der Auftaktrunde am 1. Februar in Wiesbaden die Gehaltsforderung als für das Land Hessen nicht leistbar zurück. Ein Gegenvorschlag wurde nicht unterbreitet. Verhandelt wird auch für die Beschäftigten der hessischen Hochschulen mit Ausnahme der Universitäten in Frankfurt und Darmstadt. Diese beiden Einrichtungen sind tarifrechtlich unabhängig (siehe weiter unten).

Einbeziehung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in den Tarifvertrag

Neben der Erhöhung der Gehälter fordern die Gewerkschaften, endlich die Arbeitsbedingungen der vielen Tausend studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte tarifvertraglich abzusichern und diese Gruppe in den Tarifvertrag des Landes aufzunehmen. Dass jede einzelne Hochschule bestimmen kann, wie hoch das Gehalt der Hilfskräfte ausfällt, ist ein Skandal und hat nichts mit gerechten und wertschätzenden Arbeitsbedingungen zu tun. Die Bezahlung der Hilfskräfte schwankt hessenweit um mehr als 30 %. Den aus der derzeit uneinheitlichen Situation resultierenden Handlungsbedarf erkennt auch die neue schwarz-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag an: Die Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte sollen zukünftig „ähnlich zu Tarifverträgen“ geregelt werden, heißt es dort. Was auch immer „ähnlich zu“ bedeuten soll - wir wollen keine halben Sachen. Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte jetzt!

Befristungen: Quotenregelung gefordert

Seit 2013 ist das Befristungsunwesen an hessischen Hochschulen Thema der Tarifrunden mit dem Land. Dabei geht es vor allem um Stellen, auf denen Daueraufgaben erledigt werden. In vielen Fällen nehmen befristet Beschäftigte derartige Aufgaben wahr, wobei die Praxis einzelner Hochschulen hierbei unterschiedlich ist. Die Gewerkschaften schlugen daher beim letzten Tarifgespräch im vergangenen Oktober in Wiesbaden eine beschäftigtenspezifische Quotenregelungen bei den Befristungen im Hochschulbereich vor, um die Problematik in den Griff zu bekommen. Diese Quoten sind als hessenweite Durchschnittsquoten konzipiert, so dass die unterschiedlichen Erfordernisse an den einzelnen Hochschulen berücksichtigt werden können.Und sie beziehen sich ausschließlich auf diejenigen Bereiche, die nicht durch Drittmittel finanziert sind. Die Höhe der von uns vorgeschlagenen Befristungsanteile, die das Land in einem ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Schaffung dringend notwendiger langfristiger Beschäftigungsperspektiven erreichen soll, sind moderat: Bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll der landesweite Anteil der befristet Beschäftigten auf 75 Prozent abgesenkt werden (Dezember 2017: ca. 87 Prozent Bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben (LfbA) auf 20 Prozent (Dezember 2017: ca. 46 Prozent und bei den administrativ-technischen Beschäftigten (ATM) auf 8 Prozent (Dezember 2017: ca. 16 Prozent). Der genannte Anteil für die ATM entspricht im Übrigen dem Anteil, den eine Universität in Hessen bereits realisieren konnte.

Das Land Hessen und die Hochschulleitungen lehnen es bisher kategorisch ab, über eine solche Quotenregelung, über Zeiträume der Umsetzung oder über die Höhe der Quoten zu sprechen. Der Arbeitgeber bot im Oktober lediglich an, weiter das Thema zu prüfen und das Gespräch mit den einzelnen Hochschulen über mögliche Potentiale zum Befristungsabbau zu suchen. Die Gewerkschaften haben daraufhin erklärt, unter diesen Bedingungen die Tarifgespräche nicht fortzuführen. Das Land hatte in der Vergangenheit und seit Herbst ausreichend Gelegenheit, Sachstände zu prüfen und mit den Hochschulen die Problematik zu erörtern. Wir erwarten jetzt im Kontext der Tarifrunde einen substanziellen Vorschlag des Landes zur Reduzierung befristeter Beschäftigungsverhältnisse!

Beamtinnen und Beamte

Die GEW fordert vom Land Hessen darüber hinaus die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche entsprechend der tariflichen Regelung seit 2010 steht zudem nach wie vor aus.

Termine

Die Tarifverhandlungen mit dem Land Hessen beginnen am 1. Februar 2019, wenige Tage nach dem Verhandlungsauftakt der Tarifrunde mit den 15 anderen Bundesländern am 21. Januar. Die Tarifrunde mit dem Land Hessen wird erst nach der Tarifrunde mit den anderen Bundesländern zu Ende gehen. Das liegt daran, dass für die hessischen Gewerkschaften wie auch für den hessischen Innenminister ein Tarifergebnis im TdL-Bereich richtungsweisend für Hessen ist. Die möglicherweise abschließende Verhandlungsrunde mit der TdL findet am 28. Februar/1. März 2019 in Potsdam statt. Die voraussichtlich letzte Runde in Hessen ist für den 28./29. März geplant.

Erfahrungsgemäß kommt es kurz vor einer abschließenden Runde zu Arbeitskampfaktionen und Warnstreiks. Da das TdL-Ergebnis auch für Hessen von Bedeutung ist, ist damit zu rechnen, dass die Gewerkschaften auch die hessischen Beschäftigten vor der möglicherweise abschließenden Runde in Potsdam zu Aktionen aufrufen. Letztlich kommt es aber auf die Verhandlungen am 28./29. März im hessischen Dietzenbach an. Im Vorfeld werden die Gewerkschaften dem Arbeitgeber deutlich zu machen haben, dass die Beschäftigten des Landes hinter den Tarifforderungen stehen und bereit sind, dafür zu kämpfen.

Goethe-Universität Frankfurt und TU Darmstadt

Beide Hochschulen sind tarifrechtlich unabhängig. Insofern müssen mit diesen gesonderte Tarifverhandlungen geführt werden, die am 13. Februar (Frankfurt) bzw. am 21. Februar 2019 (Darmstadt) beginnen. Mit einem Abschluss ist an beiden Hochschulen erst nach dem Ende der Tarifrunde mit dem Land Hessen zu rechnen, also frühestens im April. Für die Frankfurter Universität gilt allerdings, dass die Einkommensentwicklung, die für die Beschäftigten des Landes vereinbart wird, auch für die Beschäftigten der Goethe-Universität gilt. Ein solcher Automatismus wurde aber nicht für alle Verhandlungsgegenstände vereinbart. An der TU Darmstadt wird auch die Einkommensentwicklung formal unabhängig vom Land Hessen verhandelt.