GEW begrüßt Tarifeinigung in Hessen

Schnelle Übertragung auf den Beamtenbereich gefordert

Juni 2008

Bei den am 2. und 3. Juni in Wiesbaden zwischen dem hessischen Innenminister und den Gewerkschaften geführten Tarifverhandlungen haben sich beide Seiten auf  eine Einkommensverbesserung für die Tarifbeschäftigten des Landes geeinigt. Ver.di, GEW, GdP, IG BAU sowie dbb tarifunion konnten eine zum 1. Januar 2008 rückwirkende Erhöhung Tariferhöhung um 3,0 % durchsetzen. Darüber hinaus erhalten die Tarifbeschäftigten des Landes eine sozial gestaffelte Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro (Vergütungsgruppen Vb bis I BAT) bzw. von 150 Euro in den anderen Vergütungsgruppen. Auszubildende erhalten 100 Euro Einmalzahlung.

„Das entspricht auf das Jahr bezogen einer durchschnittlichen Steigerung der Monatsvergütungen um rund 1,25 Prozent über das hinaus, was der Arbeitgeber im  vergangenen Jahr mit seinem gesetzliche Tarifdiktat festgelegt hat“, erklärte Jochen Nagel, der Vorsitzende der GEW Hessen.  „Damit haben wir, was die Einkommensentwicklung anbelangt, endlich wieder in Hessen das Niveau der 14 anderen Bundesländer erreicht, in denen der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt. Wir sind einen wichtigen Schritt in Richtung unseres Zieles gegangen,  Hessen wieder in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu integrieren.“

Mit der heutigen Einigung wurde - vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien – in Hessen zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder eine tarifpolitische Vereinbarung für die Angestellten  und Arbeiter/-innen im Landesdienst abgeschlossen. „Das setzt ein positives Signal für die nächsten Wochen und Monate“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Hauptvorstandsbereichs Tarifpolitik bei der GEW, „in denen für die Tarifpartner das Manteltarifrecht des TV-L auf der Tagesordnung steht.“

Das betrifft zum Beispiel auch die Arbeitszeit, bei der die Vorstellungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber noch auseinander liegen.

Wichtig ist nun, so lautet die Forderung der GEW Hessen, eine schnelle Übertragung der Tarifergebnisse auf den hessischen Beamtenbereich. Dies ist zwar Sache des Landesgesetzgebers, aber beide Tarifparteien haben in dem vereinbarten Papier sich darauf geeinigt, eine solche Übertragung anzustreben.