Große Mehrheit für Tarifergebnis vom 15. April

TV-Hessen

Pressemitteilung 2. Juni 2015

Nachdem mit dem Land Hessen am 15. April 2015 in Dietzenbach ein Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes („Angestellte“ nach TV-Hessen) erzielt worden war, waren die Mitglieder der Gewerkschaften am Zug.  In einer Mitgliederbefragung hatten diese bis 20. Mai Gelegenheit, sich zum erzielten Ergebnis zu äußern: 87,6 Prozent der Mitglieder stimmten der ausgehandelten Vereinbarung zu.

Damit können nun die Vereinbarungen in Kraft treten:

  • rückwirkend ab 1. März 2015 werden die Entgelte um 2,0 Prozent,
  • ab 1. April 2016  um 2,4 Prozent, mindestens um 80 Euro in den Entgeltgruppen bis EG 9, erhöht. 

Allerdings wird die endgültige Ausfertigung der Tarifverträge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Unter anderem deshalb,  weil hinsichtlich eines Punktes – die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an der VBL-Umlage um 0,2 Prozentpunkte ab 1. Juli 2015 – noch nicht klar ist, wie die konkrete tarifrechtliche Umsetzung in den anderen Bundesländern aussehen wird. Davon ist dann wiederum die tarifrechtliche Umsetzung in Hessen abhängig.

Am Rande der Redaktionsverhandlungen am 26. Mai hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er die Tariferhöhung ab 1. März am 30. Juni auszahlen wird und zwar – formal korrekt – unter Vorbehalt. Die Zahlung Ende Juli wird dann erstmals zusätzlich den Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die VBL-Umlage umfassen.

Eine Besonderheit gilt für befristet Beschäftigte, die Anspruch auf Entgelt aus März und/oder April haben, aber bis zum 15. April 2015 aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Land Hessen ausgeschieden sind. Diese müssen ihre Ansprüche bis spätestens 31. Oktober 2015 schriftlich beantragen. Befristet Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis erst danach endete oder noch fortbesteht, müssen keinen Antrag stellen.