Musterantrag: Geltendmachung des pauschalierten Leistungsentgelts

nach § 18 TVöD

Juni 2010

Hinsichtlich des Leistungsentgelts bestimmt § 18 Abs. 6 TVöD, dass die Ausgestaltung der Auszahlung durch eine Betriebsvereinbarung oder eine einvernehmliche Dienstvereinbarung zu regeln ist.

In verschiedenen Kommunen, Dienststellen oder Betrieben ist aber eine solche Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur differenzierten Auszahlung des Leistungsentgelts nie abgeschlossen worden. Unter bestimmten Bedingungen sollte dort vorsorglich die Auszahlung des vollständigen Leistungsentgelts für 2009 bis zum 30. Juni 2010 geltend gemacht werden.

Musterschreiben Geltendmachung