TV-H Tarifabschluss: deutliches Lohnplus

GEW hat wichtige Ziele erreicht:

Stufe sechs und stufengleiche Höhergruppierung

Rückwirkend zum 1. März 2017 gibt es für die Tarifbeschäftigten im hessischen Landesdienst zwei Prozent mehr Gehalt. Der Mindesterhöhungsbetrag der Tabellenwerte beträgt 75 Euro, was sich für die unteren Entgeltgruppen, aber auch für die ersten Stufen der Entgeltgruppen 9 bis 13 positiv auswirkt.

Zum 1. Februar 2018 steigen die Gehälter um weitere 2,2 Prozent an. 2018 kommt die Stufe 6 in den Entgeltgruppen (EG) 9 bis 15. Zudem konnte bundesweit erstmals im Länderbereich die stufengleiche Höhergruppierung vereinbart werden.

Nach zähen und mehr als 15-stündigen Verhandlungen konnten GEW, ver.di und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den frühen Morgenstunden des 3. März 2017 im südhessischen Dietzenbach ein Tarifergebnis erzielen. Zum 1. März 2017 gibt es eine Tabellenerhöhung von zwei Prozent. Außerdem wurde ein Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro vereinbart. Dieser wirkt sich bis in Stufe 1 der EG 13 aus. Die durchschnittliche Erhöhung z.B. in der EG 9 beträgt daher 2,45% und in der EG 11 2,19 Prozent.

Eine zweite Tabellenerhöhung um 2,2 Prozent für alle folgt zum 1. Februar 2018. Die zweite Erhöhung ist um 0,15 Prozentpunkte niedriger als im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL, alle Bundesländer außer Hessen); zudem müssen die Hessen 2017 zwei und 2018 einen Nullmonat(e) hinnehmen. Das wird aber durch die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung mehr als kompensiert. Außerdem ist die ab 2018 geltende hessische Besonderheit einer Freifahrtberechtigung (siehe unten) für den hessischen öffentlichen Regionalverkehr bares Geld wert, wenn auch die Wirkung individuell sehr unterschiedlich ausfallen wird. Somit ist in der Gesamtschau das materielle Ergebnis in Hessen besser als das im Bereich der TdL.

Mit der Erhöhung zum 1. März 2017 wird auch der letzte Anpassungsschritt der so genannten "Lehrkräftetabelle" an die allgemeine Tabelle vollzogen. Die Tabellenwerte der Lehrkräfte nach § 20 TVÜ-Hessen steigen daher zusätzlich um 7,20 Euro (EG 9-13) bzw. 6,40 Euro (EG 5-8). Ab 1. März 2017 gilt die allgemeine Tabelle auch für alle Lehrkräfte.

Info Tarifeinigung TV-H