Befristete Angestellte erhalten keine Energiekostenpauschale

Pressemitteilung

Uns haben viele Anfragen von befristet beschäftigten Lehrkräften erreicht, die sich neben dem ausgebliebenen Gehalt für September und dem Landesticket vor allem sehr enttäuscht darüber zeigen, dass sie die Energiekostenpauschale nur nicht erhalten, weil ihr Arbeitsvertrag einen Tag zu spät beginnt. Dies schadet dem Ansehen des Landes Hessen als Arbeitgeber. Wir fordern diesen Vorgang zu prüfen und eine zeitnahe, nachträgliche Ausschüttung der Energiekostenpauschale für befristet angestellte Lehrkräfte mit Vertragsbeginn 2. September 2022 zu erwirken.

Offener Brief