Hochschulgesetz in Hessen

Pressemitteilung vom 9. Juni 2021

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen reagiert in einer ersten Einschätzung mit Lob und Kritik auf die Vorstellung der geplanten Änderungen des Hessischen Hochschulgesetzes durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. „Nachhaltigkeit, Antidiskriminierung, Kooperation, Inklusion und Gleichstellung – das Ministerium legt neue zeitgemäße Inhalte und Aufgaben der Hochschulen fest“, so Dr. Simone Claar, Leiterin des Referates Hochschule und Forschung der GEW Hessen. „Auch die Einführung einer Tandem-Professur und die Möglichkeit, mehr wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet zu beschäftigen, halten wir grundsätzlich für sinnvoll“, so Claar weiter.

Gerade für mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse an Hochschulen hatte sich die GEW seit Jahren starkgemacht. Die Neuregelung sieht vor, dass nach einer zusätzlichen dreijährigen Bewährungsphase mit abschließender Evaluation promovierte Wissenschaftler unbefristet angestellt oder Beamte werden können. Diese Detailregelung stößt bei den Gewerkschaftern aber auf Skepsis: „Diese künstliche Verlängerung der Probezeit soll einen Anreiz setzen, unbefristete Positionen zu schaffen. Dies verweist auf ein Grundproblem, nämlich dass viele Präsidien kein Interesse an mehr unbefristetem Personal haben. Das Land und die Hochschulen müssen sich jedoch daran messen lassen, ob am Ende tatsächlich mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine dauerhafte Perspektive haben oder nicht“, so Claar weiter.

In diesem Jahr stehen für die GEW auch die Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag Hessen erneut an. Hier können die autonomen Universitäten in Frankfurt und Darmstadt eigene Tarifverträge abschließen. „Diese rechtliche Möglichkeit hat sich aus unserer Sicht nicht bewährt. Trotz unzähliger, langer Verhandlungen konnte im Grunde nie etwas anderes als mit dem Land Hessen vereinbart werden. Hier sollten die Hochschulen wieder in den Tarifvertrag Hessen aufgenommen werden“, so Rüdiger Bröhling, der die Tarifverhandlungen für die GEW Hessen leitet.

Die Studierenden in der GEW begegnen dem Gesetzesentwurf ebenfalls mit gemischten Gefühlen. „Die GEW hat lange das Recht auf ein Teilzeitstudium gefordert, dafür wird nun ein gewisser Rahmen geschaffen“, so Nathalie Schäfer, Sprecherin der Studierenden in der GEW. Jedoch ist diese Regelung wie auch bei den Unbefristeten rechtlich nicht verpflichtend. „Während wichtige Punkte wie die Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge nicht angegangen werden, greift der Gesetzesentwurf tief in die Selbstverwaltung der Studierenden ein. Dies lehnen wir ab“, so Schäfer weiter. Wenn es nach der Landesregierung geht, werden die Finanzen der Studierendenvertretungen deutlich strenger als bisher kontrolliert, z.B. durch die zwingende Einbeziehung externer Wirtschaftsprüfer. Weitere Punkte wie die Bedingungen für studentische Hilfskräfte, unbezahlte Lehre von Privatdozenten oder die Mitsprache des Hochschulrates bei der Präsidentschaftswahl an der Goethe-Universität Frankfurt hatten aufseiten der Gewerkschaft in der Vergangenheit für Kritik gesorgt, hierzu werden sich die Gewerkschafter:innen im weiteren Prozess des Gesetzgebungsverfahrens äußern.