Landtag entscheidet über Besoldungsanpassungsgesetz: GEW für Verbesserungen

8. Dezember 2021 Pressemitteilung

Heute wird der Hessische Landtag voraussichtlich das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2022 und 2023 in zweiter Lesung beschließen. Der DGB Hessen-Thüringen und die GEW Hessen hatten im Rahmen einer Anhörung den vorgelegten Gesetzentwurf als prinzipiell positiv zu bewertenden Versuch begrüßt, das Tarifverhandlungsergebnis vom 15. Oktober 2021 auf den Besoldungs- und Versorgungbereich zu übertragen. Die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten zwei Corona-Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 500 Euro. Des Weiteren sind Entgelterhöhung um 2,2 Prozent zum 1. August 2022 und um 1,8 Prozent zum 1. August 2023 vorgesehen. Dem vorgelegten Gesetzentwurf zufolge sollen die Beamtinnen und Beamten des Landes eine Sonderzahlung von 1.000 Euro erhalten, die Bezüge sollen ebenso wie bei den Angestellten angehoben werden.

Der DGB Hessen-Thüringen und die GEW Hessen wiesen aber auch darauf hin, dass wegen der aus steuerrechtlichen Gründen nicht gegebenen Übertragbarkeit der Corona-Sonderzahlung auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber entsteht. „Denn angesichts der deutlich steigenden Preise“, so Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen heute in Frankfurt, „sind den pensionierten Beamtinnen und Beamten 19 Monate bis zur nächsten Entgeltsteigerung – gänzlich ohne Einmalzahlung – nicht zuzumuten.“ Die letzte Erhöhung in Höhe von 1,4 Prozent erfolgte zum 1. Januar 2021. Der nächste Erhöhungsschritt in Höhe von 2,2 Prozent werde erst  zum 1. August 2022 umgesetzt, so Hartmann weiter. „Dem Vorschlag des DGB Hessen-Thüringen, bei den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern nachzubessern, ist der Landtag bedauerlicherweise nicht gefolgt. Das Land hat sich erst in der vergangenen Woche eine herbe Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof eingehandelt, weil in Hessen die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage steht. Ich bezweifle stark, dass angesichts dieser mangelhaften Situation die vorgesehenen ‚Leermonate‘ für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ein Schritt in die richtige Richtung sind.“

Hartmann kritisierte darüber hinaus die unzureichenden Anhebungen der Bezüge für die Anwärterinnen und Anwärter: „Hier muss endlich mehr passieren, gerade auch angesichts des eklatanten Lehrkräftemangels. Ein erster positiver Schritt wäre es gewesen, die Anwärtergrundbeträge so zu steigern wie die Entgelte der Auszubildenden im Tarifbereich. Der Dienstherr behauptet, rechtliche Erwägungen stünden dem entgegen. Das wirkt sich für Referendarinnen und Referendare nachteilig aus und ist rechtlich gesehen Unsinn. So haben fast alle anderen Bundesländer in der Vergangenheit die Anwärterbeträge genauso angehoben wie die Entgelte für ihre nach Tarif beschäftigten Auszubildenden.“