Präsident der Goethe-Universität und hessische CDU schleifen Hochschulgesetz aus dem Ministerium

28. September 2021 Pressemitteilung

 

Anlässlich der ersten Lesung des hessischen Hochschulgesetzes im Landtag stieß der Entwurf der schwarz-grünen Regierungskoalition auf Kritik bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen. Im Unterschied zum Referentenentwurf aus dem Ministerium nahm die Koalition Veränderungen vor, besonders auffällig bei der Sonderstellung des Hochschulrates der Frankfurter Stiftungsuniversität. Hier wirft die GEW Hessen dem amtierenden Präsidenten Enrico Schleiff Wortbruch vor: „Enrico Schleiff hat gegenüber dem Senat versprochen, dass es mit ihm eine klare Reform der Wahl zum Präsidium geben wird, nun hört man, dass er hinter den Kulissen eine treibende Kraft war, den Vorschlag aus dem Wissenschaftsministerium abzuschwächen“, empört sich Andrea Meierl, Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Goethe-Universität, Mitglied im Senat und Leiterin des Referates Hochschule und Forschung der GEW Hessen. „Jetzt wissen wir auch, warum dem Senat die Stellungnahme des Präsidiums nicht vorgelegt wurde“, stellt Meierl ernüchtert fest. Rund um die letzte Präsidentenwahl gab es Streit, weil der Hochschulrat einen aussichtsreichen Kandidaten nicht zur Wahl zuließ. Der Vorschlag der grünen Wissenschaftsministerin Angela Dorn war, dass zukünftig die Wahl zum Präsidium wie an allen anderen hessischen Hochschulen durch eine paritätische Findungskommission vorbereitet werden soll. Nach dem jetzt vorgelegten Entwurf erfolgt dies jedoch nur noch „unter Einbeziehung“ von Mitgliedern des Senats erfolgen. „Die Goethe-Universität hat nun per Grund- und Wahlordnung die Möglichkeit, die Rechte des Senates bei der Wahl zum Präsidium zu stärken, hier erwarten wir, dass sich unser Präsident auf seine Zusagen besinnt“, so Kyra Beninga, Sprecherin der Studierenden in der GEW und ebenfalls als Vorsitzende des AStA Mitglied im Frankfurter Senat.


Auch bei anderen Abschwächungen favorisiert die GEW den ursprünglichen Entwurf aus dem Ministerium. „Ein Teilzeitstudium soll nur nach Maßgabe der jeweiligen Kapazitäten der Hochschule möglich sein. Viel schwächer geht es kaum! Hier erwarten wir mehr Mut, die Lebensrealitäten von Studierenden, die neben dem Studium arbeiten müssen, anzuerkennen“, so Henning Tauche, Lehramtsstudent an der JLU Gießen und ebenfalls Sprecher der Studierenden in der GEW Hessen. Er ist auch Referent für Hilfskräfte im Gießener AStA. Verwundert zeigt er sich zudem über eine weitere Änderung: „Hilfskräfte verrichten nach dem Regierungsentwurf nun ausschließlich Tätigkeiten, die der eigenen wissenschaftlichen Weiterbildung dienen. Inwieweit rein administrative Aufgaben oder repetitive Hilfstätigkeiten  diesem Anspruch genügen, ist zu bezweifeln.“


Eine zentrale Neuerung bleibt jedoch erhalten nach der die Hochschulen den Anreiz erhalten sollen, mehr unbefristetes Personal einzustellen. Aus den vorgesehenen Hochschuldozenten und -dozentinnen werden nun Hochschullektoren und -lektorinnen. Simone Claar, neu gewählte stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen meint dazu: „Der Name der Personalkategorie ist zweitrangig, Hauptsache es gibt am Ende mehr unbefristetes Personal in Forschung und Lehre. Logischer nächster Schritt ist aus unserer Sicht dann auch eine Novellierung der Lehrverpflichtungsverordnung, weil es dort die Hochschullektor:innen noch nicht gibt. Für gute Lehre muss die Lehrverpflichtung allgemein abgesenkt werden.“

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