Wahlprüfsteine zum Thema Hochschulen

1. Wie kann es der Landesregierung gelingen, für Daueraufgaben auch Dauerstellen und Normalarbeitsverhältnisse nach der Promotion in Forschung und Lehre zu schaffen? Sollen dauerhafte Beschäftigung in Lehre und Forschung ausgebaut werden?
Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse an den hessischen Hochschulen hat sich kaum reduziert.
Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden gemeinsam beantwortet: Die CDU Hessen hat sich in den vergangenen Jahren in besonderem Maße für die Stärkung der hessischen Hochschulen eingesetzt und wegweisende Verbesserungen umgesetzt. Die CDU Hessen bekennt sich zur verfassungsmäßig verankerten Wissenschaftsfreiheit und der Bedeutung der Hochschulen für die Zukunft unseres Landes. Die Wahrung der Autonomie der Hochschulen bleibt dabei für uns eine herausragende Maxime. Deshalb setzen wir auf den eingeschlagenen Weg der Eigenständigkeit der hessischen Hochschulen und wollen diese weiter stärken sowie staatliche Vorgaben und Reglementierungen im Sinne schlanker und unbürokratischer Verfahren reduzieren. Gute Forschung und Lehre im Rahmen einer umfassenden Hochschulautonomie erfordert eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung unserer Hochschulen und gleichzeitig die Entbürokratisierung der gesamten Hochschulverwaltung. Wir wollen hierzu den partnerschaftlichen Weg gemeinsamer mittelfristiger Vereinbarungen über einen Hochschulpakt fortsetzen. Mit dem Hochschulpakt 2021-2025 hat das Land für die Hochschulen des Landes mit 11,2 Mrd. € so hohe Finanzmittel wie noch nie bereitgestellt. Mit der Vereinbarung eines stetigen indexierten Aufwuchses dieser Mittel wurde eine finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen für fünf Jahre bis ins Jahr 2025 geschaffen. Zugleich wurden in den „Hochschulpolitischen Zielen“ feste, verbindliche Ziele für eine bessere Lehre, mehr Chancengleichheit, eine bessere Betreuungsrelation, gute Beschäftigungsverhältnisse und mehr Nachhaltigkeit vereinbart. Mit dieser Kombination aus guter Ressourcenausstattung und den Zielvereinbarungen zum Hessischen Hochschulpakt haben die Hessischen Hochschulen ihre Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt. Daran wollen wir mit einem Hessischen Hochschulpakt 2026 bis 2030 anknüpfen, wobei die Schaffung von mehr Freiräumen in der Mittelverwendung und die Herauslösung unnötiger staatlicher Vorgaben für uns ein wichtiges Ziel ist. Im Rahmen dieser Leitlinien stehen wir als CDU Hessen für eine auskömmliche Finanzierung unserer Hochschulen bei gleichzeitiger Entbürokratisierung der gesamten Hochschulverwaltung und der Wahrung der Autonomie der Hochschulen. Damit möchten wir unseren Hochschulen die Verlässlichkeit bieten, die mit den Anforderungen und Gegebenheiten Schritt hält und die für exzellente Forschung und Lehre unabdingbar ist. Wir sind überzeugt, dass die Verhandlungspartner auf diesem Weg zu einem sehr guten Ergebnis kommen werden und der Hochschulpakt 2026-2030 einen guten und verlässlichen finanziellen Rahmen für die wichtige Arbeit der Hochschulen bieten wird. Die Details des neuen Budgets müssen in partnerschaftlichen Verhandlungen vereinbart werden. Dem können wir nicht vorgreifen, zumal unter anderem hohe Inflationsraten, die Steigerung der Energiepreise und der tariflichen Personalkosten sowie der Bau- und Bauunterhaltskosten zu externen Belastungen bei den Hochschulen führen, deren Höhe derzeit nicht in Gänze abzusehen ist. Die Bewältigung dieser Belastungen darf nicht auf Kosten von Forschung und Lehre gehen. Deswegen wollen wir im Nachfolge-Hochschulpakt ab 2026 vor allem die Grundfinanzierung der Hochschulen – möglichst über die generellen Kostensteigerungen hinaus – verlässlich steigern. In diesem Zusammenhang wollen wir auch die Möglichkeiten einer ggf. schrittweisen Übertragung der landeseigenen Drittmittelfinanzierung in die Grundfinanzierung prüfen. Wir wollen darauf hinwirken, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie den Mittelbau insgesamt noch weiter stärken. Wir wollen sie im Sinne der Beschäftigten insbesondere dabei unterstützen, künftig noch mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse im Mittelbau zu schaffen, wo dies mit den Anforderungen an die Stellen vereinbar ist. Gleichzeitig braucht es an einigen Stellen für die Stärkung des Mittelbaus aus unserer Sicht aber auch weiterhin die Flexibilität der Hochschulleitungen im Sinne einer optimalen Personalentwicklung. Dazu gehören zum Beispiel Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer Promotion wissenschaftlich arbeiten und Erfahrungen als Dozentinnen und Dozenten sammeln. Das stärkt auch die anwendungsbezogene Forschungstätigkeit der Hochschulen und die Betreuung der Studierenden. Darüber hinaus eröffnet es den Hochschulen die Möglichkeit, eigenen professoralen Nachwuchs auszubilden und ermöglicht es, begabte Absolventinnen und Absolventen auch langfristig in anwendungsorientierten Forschungsvorhaben zu halten. Die Fortschreibungen des Hochschulgesetzes der letzten Jahre werden wir vor dieser Zielsetzung auf den Prüfstand stellen und evaluieren, um den hessischen Universitäten und Hochschulen wieder mehr Autonomie und Handlungsfreiräume zu schaffen. Wir werden dabei die gesamte Hochschulverwaltung entbürokratisieren. Insgesamt soll die Administration der Budgetmittel transparenter und in ihrer Systematik vereinfacht werden. Dazu gehören auch die Digitalisierung und Prozessoptimierung von Verwaltungsaufgaben. Die Umsetzung und Gestaltung der Digitalisierung in Forschung, Transfer, Lehre und Verwaltung als neue Daueraufgabe der Hochschulen braucht aus unserer Sicht ebenfalls eine eigene Abbildung in der Grundfinanzierung. In die Grundfinanzierung einbezogen werden müssen zudem bislang unvollständig, bzw. befristet finanzierte Projekte wie das Profilbudget, das Innovationsbudget, die Ausfinanzierung des Tenure-Track- sowie des 300 W-Programms, Praxissemester, Lehrkräftebildung sowie die Psychotherapie. Damit kann ein weiterer Beitrag zu Verlässlichkeit und Planungssicherheit sowie zur Entbürokratisierung geleistet werden. Die Mittel des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ (ZVSL) werden wir dafür nutzen, die hohe Qualität von Lehre und Studium an den Hochschulen unseres Landes weiter auszubauen und dabei unterstützen, gute Studienbedingungen zu gewährleisten und ihre Studienkapazitäten bedarfsgerecht zu erhalten. Gute und moderne Lehre ist ein entscheidender Faktor für den Bildungserfolg junger Menschen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Lehrenden in den vergangenen Jahren vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Wir wollen unsere Lehrenden noch gezielter und noch besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Die Aufgaben für Professorinnen und Professoren an Hochschulen erstrecken sich dabei neben einer didaktisch immer anspruchsvoller werdenden Lehre auch auf Forschung, Transfer oder Betreuung des akademischen Nachwuchses. Dabei gilt es, unseren Lehrenden im Rahmen ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung das notwendige didaktische Rüstzeug für die zusätzlichen Anforderungen sowie für Lerninnovationen an die Hand zu geben. Wir wollen dazu unter anderem die Lehrverpflichtungsverordnung aus dem Jahr 2013 überprüfen. Dabei wollen wir insbesondere die Semesterwochenstunden von HAW-Professoren und Universitäts-Professoren im Hinblick auf ihre Anforderungen vergleichen und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Das Ziel ist eine Verbesserung der Betreuungsrelation und eine Stärkung der Autonomie der Hochschulen in Fragen des Personaleinsatzes.
Wir wollen, dass mangelnde Absicherung und unzureichend geregelte Arbeitsbedingungen an Hessens Hochschulen der Vergangenheit angehören. Wir werden den noch unverbindlichen „Kodex für gute Arbeit an Hessens Hochschulen“ verbindlich ausgestalten und auf alle Gruppen ausweiten. Vor allem wollen wir das Übermaß an Befristungen beenden. Dazu werden wir eine Mindestquote für verbindliche Anschlusszusagen (Tenure Track) für Postdocs schaffen, mehr Festanstellungen am Fachbereich fördern (Department-Modell) und staatlich finanzierte Drittmittel stärker an die Schaffung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse knüpfen.
Wir GRÜNEN sind der Überzeugung, dass exzellente Forschung und Lehre faire Beschäftigungsbedingungen und berufliche Planbarkeit an den Hochschulen voraussetzen. Nur so können Wissenschaftler*innen Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit entwickeln, den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und qualitativ hochwertige Lehre vor- und nachbereiten. Deswegen setzen wir uns u.a. dafür ein, dass für Daueraufgaben Dauerstellen geschaffen werden, Qualifikationsstellen so ausgestaltet sind, dass die angestrebte Qualifikation in der vorgesehenen Vertragslaufzeit auch erreicht werden kann und der Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse nach der Promotion deutlich erhöht wird. Aus diesem Grund wurde in dieser Legislaturperiode auf GRÜNE Initiative zwischen Land, Hochschulen und Personalvertretungen ein Kodex für gute Arbeit mit Grundsätzen für eine bessere Beschäftigungsqualität geschlossen. Die Hochschulen verpflichten sich hierin u.a. auf eine regelhafte Mindestvertragslaufzeit von Erstverträgen für Promovierende von mind. 3 Jahren, von Folgeverträgen für mind. 2 Jahren. Postdoktorand*innen sollen Arbeitsverträge von mind. 3 Jahren erhalten, spätestens nach 2 Jahren sollen Zielvereinbarungen und Personalentwicklungskonzepte bezüglich Karrierewegen innerhalb und außerhalb der Wissenschaft geschlossen werden. Personal, das überwiegend Daueraufgaben wahrnimmt, soll grundsätzlich unbefristet beschäftigt werden. Flankierend dazu haben wir im März 2022 in den Zielvereinbarungen zum Hessischen Hochschulpakt 2021-2025 mit den Hochschulen vereinbart, den Anteil des unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Personals bis 2025 um 30 Prozent zu steigern. Die Umsetzung dieser Vereinbarung hat inzwischen begonnen. Ob sie erfolgreich ist oder es andere Maßnahmen braucht, wird zum Ende der Paktlaufzeit zu beurteilen sein. In Unterstützung stellt das Land 300 zusätzliche W-Professuren zur Verfügung, die nun schrittweise besetzt werden und sich positiv auf die Betreuungsrelation auswirken werden. Im Hochschulgesetz haben wir mit der neuen Personalkategorie der Hochschullektor*in zudem neue Karrierewege jenseits einer Professur und damit mehr Möglichkeiten für unbefristete Anstellungen geschaffen. Für studentische Hilfskräfte haben wir erreicht, dass die Vergütung nach Tarifabschlüssen steigt und ein neuer studentischer Hilfskräfterat mit Sitz im Personalrat die Einhaltung arbeitsrechtlicher Grundsätze u.a. bei Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kontrolliert. Wir werden auch weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um die Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der landesseitigen Möglichkeiten weiter zu verbessern. Deswegen wollen wir den Kodex in der kommenden Legislaturperiode stärken, indem wir ihn im Hochschulgesetz verankern und eine Kommission zur Weiterentwicklung einrichten. Die Rahmenbedingungen für Promovierende werden wir verbessern, indem wir im Hochschulgesetz die Vertragslaufzeit für eine Erstanstellung von drei auf vier Jahre erhöhen und die im Kodex vereinbarte Regelung zur mindestverfügbaren Zeit für selbstbestimmte Forschung ausbauen. Unser langfristiges Ziel ist, dass Promovierende mindestens 50% ihrer Arbeitszeit für ihre Promotionen aufwenden können. Aufbauend auf Konzepten zur Personalentwicklung der Hochschulen werden wir die Mittel für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse nach der Promotion im Rahmen des Hochschulpaktes ausweiten und adäquate Personalstrukturen mit den Hochschulen entwickeln. Studentische Hilfskräfte wollen wir in den Tarifvertrag des Landes aufnehmen.
Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wird in der Nach-Qualifikationsphase eine Verbesserung der Situation herbeiführen. Neue Stellenkategorien einerseits und der verstärkte Einsatz von Tenure-Track-Professuren sollen darüber hinaus bereits frühzeitig den Weg für eine Entfristung aufzeigen, um den Altersschnitt dauerhafter Anstellungen abzusenken.
Vor allem muss die Abhängigkeit der Hochschulen von der Einwerbung von Drittmitteln durchbrochen werden. Eine ausreichende und verlässliche Grundfinanzierung könnte dafür sorgen, dass Dauerstellen endlich auch im Mittelbau entfristet werden.
2. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Grundfinanzierung der Hochschulen auf eine nachhaltige und solide Basis stellen? Können Sie sich vorstellen, die bisherige landeseigene Drittmittelfinanzierung in die Grundfinanzierung zu übertragen?
siehe oben.
In der neuen Legislaturperiode, die im Januar 2024 beginnt, werden wir uns in Regierungsverantwortung zunächst Klarheit über den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie die finanzielle Situation des Landes verschaffen müssen, um konkrete Schritte zur auskömmlichen und verlässlichen Hochschulfinanzierung, an der wir interessiert sind, umsetzen zu können. SPD Landesverband Hessen Die SPD Hessen steht für Verlässlichkeit und Planbarkeit in der Finanzierung. Dem gestiegenen Preisniveau in Deutschland werden wir durch ein Sofortprogramm nach einem Regierungswechsel unmittelbar Rechnung tragen, weil wir der Ansicht sind, dass die Hochschulen nicht bis zum Ablauf des Hochschulpakts im Jahr 2025 warten können.
Ziel GRÜNER Hochschul- und Wissenschaftspolitik ist, dass sich Menschen mit den unterschiedlichsten Biographien optimal entfalten können. Das ist für uns eine Frage der Chancengerechtigkeit und Voraussetzung für Innovation und Fortschritt. Deswegen wollen wir für alle klugen und kreativen Köpfe beste Bedingungen für Studium, Lehre und Forschung. Eine auskömmliche Grundfinanzierung ist hierfür die wesentliche Voraussetzung. Während die Hessischen Hochschulen vor unserer Regierungsbeteiligung mit stagnierenden Budgets bzw. sogar mit Kürzungen in der Mittelzuweisung operieren mussten, hat Hessen unter GRÜNER Regierungsbeteiligung eine echte Aufholjagd in der Grundfinanzierung gestartet. Mit dem Rekordvolumen des Hessischen Hochschulpakts 2021 – 2025 von 11,5 Mrd. Euro – und damit einem Plus von 2,5 Mrd. Euro – und einer verlässlich jedes Jahr um vier Prozent wachsenden Sockelfinanzierung haben wir uns auf den Weg gemacht, den Hochschulen Gestaltungsspielräume zu schaffen. Zudem haben wir einen Notfallfonds für Energiekosten in Höhe von über 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit Forschung und Lehre trotz derzeitiger Kostensteigerungen aufgrund von Krieg und Energiekrise nicht gefährdet werden. Auch mit der Aushandlung des Hochschulpaktes 2026-2030 wollen wir in der kommenden Legislaturperiode im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung schnellstmöglich beginnen. Den eingeschlagenen Kurs eines verlässlichen Hochschulpakts mit einem breiten Sockelbudget und konkreten Zielvereinbarungen, die einerseits die Profilierung der Hochschulen unterstützen, andererseits aber klare Ziele bspw. im Bereich der Betreuungsquote oder dem Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse setzen, wollen wir dabei fortsetzen. Auch die jährliche Steigerung der Sockelfinanzierung um 4 Prozent wollen wir beibehalten. Wir sind zudem der Überzeugung, dass die Struktur des nächsten Hochschulpakts die Finanzierung von Daueraufgaben, bspw. im Bereich Digitalisierung, des 300-W-Programms und des Mittelbauprogramms, widerspiegeln muss. Für ein echtes Gestaltungsplus wollen wir einen Mechanismus etablieren, der hohe Tarifabschlüsse berücksichtigt und bei Kriseninstrumenten die Hochschulen mitdenkt. Zudem werden wir uns im Rahmen des nächsten Hochschulpakts für einen zügigen Weg der Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge einsetzen. Auch im Bereich der Forschungsförderung steht für uns die Auskömmlichkeit im Rahmen der allgemeinen Hochschulfinanzierung an erster Stelle. Gleichwohl bekennen wir uns auch zu Instrumenten der besonderen Förderung der Spitzenforschung. Unser erfolgreiches und bundesweit herausragendes Forschungsförderprogramm LOEWE wollen wir deswegen fortführen. Der Anteil von LOEWE an der Drittmittelförderung der Hochschulen liegt im einstelligen Prozentbereich und ist damit nicht ursächlich für die hohe Zahl an befristeten Stellen an Hochschulen. Wir GRÜNEN setzten uns im Bund deshalb nachdrücklich für höhere Programmpauschalen in der DFG ein und in Hessen mit dem Kodex für gute Arbeit für Stellenpools in Drittmittelprojekten, um egal woher die Drittmittel kommen, trotzdem mehr dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Die Hochschulen des Landes benötigen eine verlässliche Grundfinanzierung, deren Steigerungen sich am Inflationsgeschehen orientiert. Eine starre Erhöhung der Mittel, wie sie im aktuellen Hochschulpakt vereinbart ist, verkennt den Einfluss unvorhersehbarer Ereignisse auf die finanzielle Situation der Hochschulen. Die vergangenen Jahre waren für uns als Gesellschaft eine Prüfung der Krisenfestigkeit. Wir wollen die Hochschulfinanzierung insgesamt resilienter gestalten und daher proaktiv mögliche Zuschüsse für Krisensituationen vereinbaren. Damit schaffen wir unseren Hochschulen schnell Handlungsspielraum, statt auf zusätzliche Hilfsprogramme warten zu müssen.
Eine solide und verlässliche Grundfinanzierung kann durchaus die Landesmittel für Drittmittel beinhalten.

3. Zudem leisten gerade Beschäftigte auf Teilzeitstellen immense unbezahlte Mehrarbeit. Wie wollen Sie diesem Problem begegnen?
Siehe oben.
Gute Hochschullehre verkürzt die Studiendauer, senkt die Abbruchquoten und unterstützt diejenigen, die sich keine privaten Lehrangebote leisten können. Wir werden deshalb bessere Rahmenbedingungen für die didaktische Aus- und Fortbildung von Lehrenden schaffen. Die Überlastung vieler Lehrender durch im Bundesvergleich sehr hohe Lehrdeputate wollen wir abbauen und den zusätzlichen Vorbereitungsaufwand für neue und innovative Lehrinhalte und -methoden besser honorieren. Das derzeitige Deputat an HAWen von 18 SWS stammt noch aus den Anfangszeiten, als die Professor:innen sich ausschließlich mit der Lehre befassten. Seither sind zahlreiche Aufgaben hinzugekommen. Auch hat eine zunehmende Internationalisierung der Studiengänge stattgefunden. Hessen hat sich schon beim Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2003 ausdrücklich das Recht vorbehalten, die Lehrverpflichtung an HAWen von 18 kurz- bis mittelfristig auf 16 Lehrveranstaltungsstunden zu reduzieren. Geschehen ist das bis heute nicht! Wir können uns weitere Absenkungen über die 16 Stunden vorstellen. An den Universitäten beträgt das Lehrdeputat in der Regel 9 SWS. Das in Hessen besonders schlechte Verhältnis zwischen der Anzahl der Studierenden und der Lehrenden werden wir verbessern.
GRÜNE: Wir sind uns bewusst, dass sich die Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Personal in den letzten Jahren geändert haben und mit einer höheren Arbeitsbelastung einhergehen. Aus diesem Grund haben wir mit dem Hessischen Hochschulpakt 2021-2025 sowie dem 300-W-Programm und Mittelbauprogramm für HAWen eine gute finanzielle Grundlage geschaffen, um unbefristete Beschäftigungsverhältnisse auszubauen, die Betreuungsrelation zu verbessern und eine Entlastung des wissenschaftlichen Personals zu erreichen. Die 300 neuen Professuren sind zur Hälfte an die HAWen gegangen, da wir den Bedarf und die Situation der HAWen sehen. Die Lehrverpflichtungen entsprechen gleichwohl weitgehend der KMK-Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen aus dem Jahr 2003. Die in der Verordnung festgelegten Lehrdeputate korrespondieren insgesamt auch mit den Festlegungen in anderen Ländern. Im Rahmen der aktuellen Novelle der Lehrverpflichtungsverordnung werden zudem einige Anpassungen vorgenommen, die die sich verändernden Anforderungen an die Lehre wiederspiegeln: So enthält die Verordnung Regelungen zur Berücksichtigung digitaler Lehrformen und eine Erprobungsklausel. Letztere ermöglicht den Hochschulen Regelungen zur Anrechnung des Lehraufwandes auf die Lehrverpflichtung zu treffen, soweit Lehrveranstaltungsformen im Rahmen der Erprobung neuartiger Formen der Wissensvermittlung und Studierendenbetreuung nicht in der novellierten Lehrverpflichtungsverordnung geregelt sind. Außerdem wird die Betreuung von Promotionen an HAWen als Ermäßigungstatbestand berücksichtigt. Selbstverständlich wollen wir auch in Zukunft regelmäßig und im intensiven Austausch mit den Hochschulen weiteren Anpassungsbedarf prüfen.
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Forschung und Lehre gehen vor Bürokratie. Bürokratische Belastungen des Lehrpersonals, insbesondere bei Professorinnen und Professoren, werden wir abbauen, um ihnen für ihre originären Aufgaben in Forschung und Lehre mehr Zeit zu geben. Wer notwendige Zusatzaufgaben übernimmt, der muss entsprechend bei der Lehrverpflichtung entlastet werden.
Zunächst muss die Lehrverpflichtung für ALLE Lehrenden gesenkt werden, an Universitäten und auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Zudem müssen insbesondere befristet Beschäftigte mehr Mitbestimmungsrechte erlangen. Absolut unumgänglich ist es allerdings, Stellen für Daueraufgaben (und dazu zählt an Hochschulen selbstverständlich die Lehre) zu entfristen.
4. Die GEW schlägt vor, den Stundensatz der Lehrbeauftragen auf mindestens 50 Euro anzuheben, und auch mindestens sechs Stunden der Vor- und Nachbereitung zu vergüten. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?
Lehrbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag für ein gute Lehrangebot für die Studierenden in Hessen. Die Vertragsgestaltung obliegt den Hochschulen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Autonomie.
Zur Erhöhung des Stundensatzes und über die Vergütung der Vor- und Nachbereitung gehen wir in Regierungsverantwortung gerne in den Austausch mit den Gewerkschaften. Voraussetzung wäre ein Finanzierungskonzept.
Auch wenn Lehraufträge an Hochschulen in der Regel Nebentätigkeiten mit einem geringen Stundenvolumen darstellen und der hiermit erzielte Verdienst nicht darauf ausgelegt ist, den Lebensunterhalt zu sichern, verfolgen wir das Ziel, die Vergabe von Lehraufträgen zu reduzieren und die Vergütung von Honorarkräften zu verbessern. Im Kodex für gute Arbeit haben wir mit den Hochschulen vereinbart, Lehraufträge angemessen zu vergüten und die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, für die Betreuung und Beratung der Studierenden sowie für Prüfungsverpflichtungen zu berücksichtigen. Unser Ziel, die Mittel für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse nach der Promotion im Rahmen des Hochschulpaktes auszuweiten, wird und soll auch dazu beitragen, die Vergabe von Lehraufträgen zu reduzieren. Insbesondere haben wir hierbei auch die Kunsthochschulen des Landes im Blick.
Die Honorare für Lehrbeauftragte einerseits und ihre Beschäftigungsbedingungen andererseits sind uns ein wichtiges Anliegen. Lehrbeauftragte sollen vor allem Spitzen abfedern und ermöglichen, Spezialgebiete mit angemessener Qualität zu lehren. Das Versäumnis der Landesregierung, den Hochschulen genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, um Daueraufgaben auch mit Dauerstellen auszustatten und Lehrbeauftragte angemessen zu bezahlen, wollen wir beseitigen.
Diesen Vorschlag unterstützt Die Linke Hessen ausdrücklich. Allerdings sollte den Lehrbeauftragten, die eine akademische Laufbahn ins Auge fassen, auch die Perspektive eines „anständigen“ und entfristeten Arbeitsvertrags an der Hochschule in Aussicht gestellt werden. Lehrbeauftragte haben so gut wie keine Mitspracherechte, oftmals wesentliche mehr Arbeit, als sie vergütet bekommen und zudem noch Hangel- und Kettenverträge. Dabei gilt auch hier: An Hochschulen ist Lehre eine Daueraufgabe.

5. Wie wollen Sie sicherstellen, dass insbesondere Frauen aufgrund der durch die Pandemie entstanden Dellen im Lebenslauf trotzdem für dauerhafte Beschäftigung als Professorin oder als unbefristet Beschäftigte auf anderen Stellen berücksichtigt werden?
Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Kinder sind unsere Zukunft. Wir werden Kinder und Familien deshalb weiter in das Zentrum unserer Politik stellen und Hessen als familien- und kinderfreundliches Land nach vorne bringen. Unser Land muss attraktiv und lebenswert bleiben, damit Familien sich hier wohlfühlen und die Entscheidung für Kinder leichter fällt. Familienfreundliche Angebote, verlässliche Kinderbetreuung, und passgenaue Unterstützung sind unser Leitmotiv – das gilt auch für Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen. Die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf soll den individuellen Bedürfnissen aller Berufstätigen wie auch an Hochschulen tätigen Professorinnen und Professoren gerecht werden, Wahlfreiheit sicherstellen und gleichzeitig auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland beitragen. Die konkrete Vertragsgestaltung obliegt den Hochschulen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Autonomie. Als CDU Hessen unterstützen wir, dass alle hessischen Hochschulen ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen und in der akademischen Forschung legen und bestärken die Universitäten, diese Anstrengungen fortzusetzen und wo nötig zu intensivieren.
Frauen leisten generell noch immer einen Großteil der Sorgearbeit in unserer Gesellschaft. Das geht nicht selten mit beruflichen Nachteilen und gesundheitlichen Überbelastungen einher. Wir wollen erreichen, dass Hessens Männer wesentlich mehr Sorgearbeit leisten als bisher. Wir wollen aber auch, dass Familiengründung, insbesondere für Frauen, kein Hindernis für das Studium oder eine Karriere in der Wissenschaft ist. Dafür brauchen wir eine familienfreundlichere Gestaltung von Studiengängen und den Ausbau von Kitaplätzen, insbesondere zu Randzeiten. Um den Frauenanteil in der Wissenschaft zu steigern, wollen wir ein eigenes Landesprogramm zur Unterstützung von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen auflegen.
Wir GRÜNEN wollen, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft auch an unseren Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen wiederspiegelt – sowohl im Studium als auch in Lehre und Forschung. Dafür müssen Barrieren in Studium und Forschung aufgrund von Diskriminierung weiter abgebaut werden. Die im Rahmen der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes von uns geschaffene Position der Beauftragte*n für Antidiskriminierung sowie die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes werden wir weiter stärken und Kompetenzen und Handlungsspielräume von Antidiskriminierungsbeauftragten definieren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass mehr Hochschulen Schulungsangebote für den Umgang mit Diskriminierung flächendeckend anbieten und ebenso in der Lehre darauf achten, dass die Vielfalt der Studierenden respektiert und akzeptiert sowie Diskriminierungen entgegengewirkt wird. Mit der Erhebung über Studienverläufe werden wir in den nächsten Jahren mehr darüber lernen, was Barrieren für Studierende in ihrem Studium sind. Daraus wollen wir lernen und werden die Hochschulen weiter über den Hochschulpakt für Qualität in der Lehre unterstützen, diese Barrieren abzubauen und gezielte Angebote, auch im Bereich bauliche Barrierefreiheit, zu schaffen. Im Dialog mit den Hochschulen werden wir Maßnahmen ergreifen, um die Diversität in den Hochschulgremien zu erhöhen. Insbesondere die Erhöhung des Frauenanteils der Professuren ist uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund haben wir im Hessischen Hochschulgesetz verankert, dass „bei Auswahlentscheidungen […] die Geschlechter mit dem Ziel einer geschlechterparitätischen Besetzung angemessen zu berücksichtigen [sind], dabei ist insbesondere einer bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzuwirken. In Berufungsverfahren ist die aktive Suche nach geeigneten Wissenschaftlerinnen oder Künstlerinnen zu dokumentieren. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet werden.“ (§ 6, 1 HessHG). Zudem haben wir im Rahmen des Hessischen Hochschulpaktes 2021-2025 mit den Hochschulen vereinbart, den Anteil von Frauen insbesondere auf Professuren zu erhöhen und dafür auch deutlich stärkere finanzielle Anreize geschaffen als bisher. Dazu beitragen sollen auch Konzepte wie chancengerechtes Karrieremanagement, Gleichstellungsbüros und Programme für mehr Familienfreundlichkeit. Wir wollen die wissenschaftlichen Karrieren von Frauen auch in Zukunft weiter stärken und das Erfolgsbudget im Hochschulpakt so ausgestalten, dass es Gleichstellung stärkt. Erfolgreiche Programme wie die gezielte Förderung von Genderforschung aus dem Innovationsbudget, Mentoring Hessen oder das Hessen Technikum zur Förderung von Frauen werden wir fortführen.
Der reine Fokus auf Publikationen oder Förderanträge bei den Qualifikationsanforderungen für Beförderungen oder Entfristungen verkennt in unseren Augen die Vielfalt der Hochschullandschaft und die Bedeutung von Forschung für die Gesellschaft. Diese drückt sich nicht nur in Publikationen aus, sondern zum Beispiel auch im Transfer von Wissen in die Gesellschaft oder in Unternehmen. Auch dies ist jedoch mit Sorgeverantwortung deutlich schwieriger zu bewerkstelligen. Wir werden gemeinsam mit den Hochschulen und anderen Stakeholdern ein Konzept entwickeln, wie Sorgeverpflichtungen, die nach wie vor in überdurchschnittlichem Maße Frauen betreffen, in der Wissenschaft nicht zu einem Stolperstein werden.
Dieses Problem ist schon vor Corona vorhanden gewesen, hat sich durch die Pandemie aber verstärkt. Flexible Arbeitszeitmodelle, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen, Homeoffice und natürlich eine wirkliche Gleichstellungspolitik an den Hochschulen sind unerlässlich. Denkbar ist durchaus auch eine quotierte Personalpolitik, die den Frauenanteil in allen Positionen an den Hochschulen sicherstellt und in den Zielvereinbarungen verankert ist. Eine „Lücke“ im Lebenslauf darf nicht nachteilig ausgelegt, sondern muss auch als Wert begriffen werden. Dazu sind sowohl strukturelle als auch erkenntnisbasierte Veränderungen an den Hochschulen notwendig.
6. Wie wollen Sie dem beginnenden Fachkräftemangel – nicht nur in den MINT-Fächern – an den Hochschulen begegnen?
Gute Arbeitsbedingungen, eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung unserer Hochschulen und gleichzeitig die Entbürokratisierung der gesamten Hochschulverwaltung steigern die Attraktivität unserer Hochschulen für Fachkräfte. Mit dem Hochschulpakt 2021-2025 hat das Land für die Hochschulen des Landes mit 11,2 Mrd. € so hohe Finanzmittel wie noch nie bereitgestellt. Mit der Vereinbarung eines stetigen indexierten Aufwuchses dieser Mittel wurde eine finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen für fünf Jahre bis ins Jahr 2025 geschaffen. Zugleich wurden in den „Hochschulpolitischen Zielen“ feste, verbindliche Ziele für eine bessere Lehre, mehr Chancengleichheit, eine bessere Betreuungsrelation, gute Beschäftigungsverhältnisse und mehr Nachhaltigkeit vereinbart. Dies alles dient guten Arbeitsbedingungen. Insgesamt wollen wir den Hochschulen eine zukunftsträchtige und verantwortungsvolle Personalentwicklung ermöglichen. Wir sind überzeugt, dass darüber hinaus eine starke Aufstellung der Hochschulen in Forschung und Lehre den Prozess der Internationalisierung und damit auch der Fachkräftesicherung positiv hinterlegen wird. Neben der steigenden Mittel im Rahmen des Hochschulpakts stehen wir unseren Hochschulen bei den weiteren Prozessen der Internationalisierung zur Seite.
Wir fordern seit Jahren ein Hessen-Stipendium für Berufe mit dauerhaftem Fachkräftemangel und im Lehramt für Mangelfächer einzuführen und werden dies nach der Regierungsübernahme umsetzen. Zudem werden wir Studienplatzkapazitäten ausbauen und den Rechtsanspruch auf das Masterstudium nach dem BA-Erwerb einführen.
Der Fachkräftebedarf für die Transformation der Wirtschaft ist enorm und erfordert vielfältige Weiterqualifizierungsangebote für Menschen jeden Alters. Damit unsere Hochschulen hierfür einen größeren Beitrag leisten können, wollen wir die Angebote in einem hochschulübergreifenden Zentrum für Weiterbildung bündeln. Dabei wollen wir staatliche Unterstützung für Weiterbildung in Bereichen, die für die Wissensgesellschaft von besonderer Bedeutung sind, aufbauen, aber auch Kooperationen mit Unternehmen knüpfen, um deren Interesse für die Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten zu fördern. In den MINT-Fächern möchten wir durch interdisziplinäre Studiengänge sowohl den Studieneinstieg attraktiver gestalten als auch mittels nicht-konsekutiver Masterangeboten einen späteren Einstieg in die MINT-Fächer erleichtern.
FDP: Kurzfristig kann diesem Mangel nur mit Einwanderung begegnet werden. Wir sind glücklicherweise in der Lage, unsere Bedarfe durch attraktive Angebote an Menschen aus aller Welt zu decken. Dafür muss in Deutschland einiges getan werden, ein erster Schritt war die Reform der Fachkräfteeinwanderung auf Bundesebene. Ein Klima des Willkommens und mehr Unterstützung für hochqualifizierte Einwanderer sind weitere wichtige Schritte. Langfristig müssen wir dafür sorgen, dass Menschen wieder mehr Begeisterung für MINT-Disziplinen entwickeln, insbesondere jene Gruppen, die sich heute noch selten für ein solches Fach entscheiden.
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In den nächsten 15 Jahren wird an allen Hochschulen und an den allermeisten Fakultäten ein altersbedingter Personalmangel eintreten, der den eh schon vorhandenen Fachkräftemangel nochmals verstärken wird. Dies ist kein Einzelphänomen, sondern betrifft beispielsweise auch alle Bereiche des öffentlichen Diensts, also Verwaltungen etc. Eine Fachkräfteoffensive ist dringend notwendig. Auch hier gilt: Gute Arbeitsbedingungen und eine gute und faire Bezahlung erhöhen die Attraktivität ungemein. Kommen dann noch Mitbestimmungsrechte hinzu, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Aufstiegschancen, so dürften die Hochschulen als Arbeitgeber einen guten Ruf erhalten. Kettenverträge und ein niedriger Frauenanteil allerdings sprechen nicht dafür.

7. Auch in Hessen fordern studentische Hilfskräfte einen eigenen Tarifvertrag (TV-Stud), zum Beispiel durch Aufnahme in den Tarifvertrag Hessen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?
Grundsätzlich bekennt sich die CDU Hessen zu einer guten und fairen Bezahlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – das umfasst auch studentische Hilfskräfte. Ebenso unterstützen wir die Ausweitung der Tarifbindung, wo dies sinnvoll und im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist. Ob ein eigener Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte sinnvoll ist, werden wir im Dialog mit den Interessenvertretungen, den autonomen Hochschulen und ggf. im Licht einer Entscheidung der Tarifgemeinschaft der Länder prüfen.
Für studentische Hilfskräfte wollen wir Tarifverträge schaffen, indem der TV-H auf Hilfskräfte ausgeweitet und ihnen eine Vertretung in den Personalräten geschaffen wird. Das HPVG soll neben der Mitbestimmung von studentischen Beschäftigten auch eine solche von wissenschaftlichen Beschäftigten regeln. Sofort nach einem Regierungswechsel werden wir mit einem Sofortprogramm für eine Erhöhung der Entlohnung von studentischen Hilfskräften um 15% sorgen
Die Arbeit von studentischen Hilfskräften ist unverzichtbar für Lehre und Forschung an unseren Hochschulen. In dieser Legislaturperiode haben wir bereits erreicht, dass ihre Vergütung nach Tarifabschlüssen steigt und ein neuer studentischer Hilfskräfterat mit Sitz im Personalrat die Einhaltung arbeitsrechtlicher Grundsätze u.a. bei Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kontrolliert. Dies ist für die studentischen Hilfskräfte in Hessen ein großer Schritt in Richtung bessere Beschäftigung gewesen, für den wir als GRÜNE uns sehr stark gemacht haben. Unser Ziel bleibt, die studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag des Landes aufzunehmen. Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen studentische Hilfskräfte rechtlich nicht zum Personal des Landes zählen – sie tauchen als Sachmittel im Haushalt auf. Diesen Zustand wollen wir ändern. Die Erfahrungen mit dem studentischen Hilfskräfterat können dazu beitragen, eine gute Lösung für eine echte Personalvertretung für studentische Hilfskräfte zu schaffen.
Mit der Reform des WissZeitVG werden erstmals bundesweite Mindeststandards für die Beschäftigung von studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschaffen. Dies ist ein guter Grundstein, um die Situation studentischer Hilfskräfte insgesamt zu diskutieren.
Diese Forderung unterstützt Die Linke Hessen gern und hält sie für wichtig und zeitgemäß.