Wahlprüfsteine zum Thema Tarif, Besoldung und Arbeitszeit

1. Unterstützen Sie die Forderung nach einer Rückkehr des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder?
Nein. Tarifpolitik lebt vom Ergebnis. Diese Ergebnisse wurden in den letzten Jahren geliefert. Eine Rückkehr in den TVdL würde hessische Tarifangestellte schlechter stellen. Die hessischen Beschäftigten profitieren vom sog. „Hessentarif“. Er nimmt bereits heute eine Vorbildfunktion für den übrigen öffentlichen Dienst ein. Die Familienzulage, das Hessenticket, die neu vereinbarten Elterntage oder die Möglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung gegen Urlaubstage einzutauschen sind nur einige Beispiele der über 160 Punkte, in denen der Hessentarif eine bessere Regelung im Sinne der Arbeitnehmer bietet, als der Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst. Die herausragende Stellung des TV-H wird auch von den allermeisten Gewerkschaften mittlerweile anerkannt. Der hessische Weg ist für beide Seiten erfolgreich und vorteilhaft. Wir werden auf diese Erfolgsgeschichte im Interesse des Landes Hessen, seiner Tarifbeschäftigten und seiner Bürgerinnen und Bürger weiter aufbauen.
Ja. Wir wollen bei einer Regierungsbeteiligung in die Tarifgemeinschaft - unter Beibehaltung der Hessenspezifika - zurückkehren. Das ist für uns eine wichtige Voraussetzung für eine gute und fortschrittliche Verwaltung und das gilt für alle Ebenen
Nein. Wir halten den eingeschlagenen Weg eines eigenständigen Tarifvertrags für besser, weil erfolgreicher. Die Forderung nach einer Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wird nach den jüngsten Abschlüssen auch von niemandem mehr ernsthaft erhoben. Das Landesticket, mit dem allen Beschäftigten des eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV in Hessen bereitgestellt wurde, würde es beispielsweise in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht mehr geben. Vor einer Rückkehr in die TdL müssten alle hessischen „Besserleistungen“ im Tarifvertrag Hessen (TvH), zurückgeführt und auf das Niveau der TdL gesenkt werden.
Wir befürworten eine Rückkehr des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Wir Freie Demokraten werden für dieses Vorhaben im Landtag werben und uns dafür einsetzen, dass eine Mehrheit dafür zustande kommt.
Die Linke Hessen hat sich von Anbeginn für die Rückkehr Hessens in die TdL eingesetzt. Wir treten für eine bundesweite Tarifeinheit bei allen Ländern ein! Sofern diese Forderung seitens der Tarifvertrag schließenden Gewerkschaften weiterhin besteht, werden wir dies gerne auch weiter unterstützen.
2. Wie stehen Sie zu dem Grundsatz, dass Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamte übertragen werden?
Die Fragen 8.2. und 8.3. werden gemeinsam beantwortet: Wir bekennen uns klar zum Berufsbeamtentum als Garant für einen verlässlichen Staat. Die Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn garantieren, dass die öffentliche Verwaltung auch in Krisenzeiten in den staatlichen Kernbereichen ein zuverlässiger Dienstleister ist und auch bleiben kann. Im Gegenzug übernimmt das Land eine besondere Fürsorgepflicht, die wir dadurch ausgestalten wollen, dass das Land auch zukünftig ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, der neben sinnstiftenden Aufgaben und sicheren Arbeitsplätzen auch gute Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven bietet. Unsere Beamten profitieren von einem krisensicheren Arbeitsplatz, einer guten Alimentation, einer hervorragenden Altersversorgung und vielen weiteren mehr. Wir wollen die Arbeitsbedingungen künftig noch flexibler und moderner gestalten. Hierzu gehören zeitgemäße Arbeitsplätze und Ausstattung, der Ausbau des mobilen Arbeitens, digitale Arbeitsmethoden und eine wertschätzende Führungskultur. Die Übertragung des Tarifergebnisses auf hessische Beamtinnen und Beamten ist eine bewährte Übung, die wir als CDU Hessen beibehalten wollen. Dass dies nicht immer inhaltsgleich und vor allem nicht zeitgleich geschehen kann, findet seine Gründe u.a. in der gesetzlichen Gewaltenteilung. Überdies wird den hessischen Beamtinnen und Beamten die 41. Wochenstunde auf ihr Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben, was von vielen Kolleginnen und Kollegen sehr begrüßt wird.
Dies halten wir für richtig. Wir als SPD fordern regelmäßig die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten. Leider gibt es dafür derzeit keine politische Mehrheit.
Wir halten das Prinzip der zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamt*innen grundsätzlich für richtig.
Beamtinnen und Beamte nehmen ähnliche Aufgaben wie tariflich Beschäftigte wahr und daher sollten sie verdienen auch ähnliche Entlohnung und Arbeitsbedingungen verdienen. Eine unterschiedliche Behandlung kann zu Ungerechtigkeiten führen und die Motivation der Beamtinnen und Beamten beeinflussen. Andererseits haben Beamtinnen und Beamte oft eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und weitere Vorteile im Vergleich zu tariflich Beschäftigten. Insgesamt halten wir eine Übertragung von Tarifergebnissen für gerechtfertigt.
Diese Forderungen haben wir seit je her selbst gestellt und unterstützen das Anliegen daher. Und auf keinen Fall darf es noch einmal zu einer Nullrunde kommen.

3. Wann gilt für die hessischen Beamtinnen und Beamten die tarifliche Arbeitszeit von 40 Stunden?
Siehe oben.
Hierzu gab es von Seiten der Landesregierung bisher keinerlei Initiative.
Wir halten die seit 2017 geltende Regelung zum Lebensarbeitszeitkonto für einen guten Weg, sind aber dafür offen, stattdessen eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden in Erwägung zu ziehen.
Die regelmäßige Arbeitszeit der hauptamtlich tätigen Beamtinnen und Beamten beträgt bei Vollzeitbeschäftigung im Durchschnitt bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 41 Stunden pro Woche, ab Beginn des 61. Lebensjahres 40 Stunden pro Woche.
Die Linke Hessen fordert dies (auch in den Haushaltsberatungen des Landes) seit vielen Jahren. Es ist vollkommen ungerechtfertigt, dass Beamt:innen 41 Stunden Wochenarbeitszeit auferlegt bekommen haben.
4. Welche Maßnahmen würden sie in der kommenden Legislaturperiode ergreifen, um Verbesserungen bei den Pflichtstunden, dem Schuldeputat und den Korrektur- und Kooperationszeiten zu erzielen?
Auf die Antworten zu Fragekomplex 3 wird verwiesen.
Wir werden gemeinsam mit den Selbstvertretungen der Lehrkräfte eine Studie zur Lehrerarbeitszeit initiieren und setzen uns für eine gerechtere Anerkennung von außerunterrichtlicher Arbeitszeit ein. Die Personalräte werden ihre Rechte durch die Abbildung ihrer wichtigen Arbeit in Anrechnungsstunden besser durchsetzen können. Darüber hinaus werden wir die Arbeit der Personalräte in Schulen, Schulämtern und am Kultusministerium durch eine wertschätzende und kooperative Arbeitsweise unterstützen. Das haben wir SPD Landesverband Hessen bereits im Landtag mit unseren Anträgen der Reihe „Gute Arbeit an Schulen“, die alle von CDU und Grünen abgelehnt wurden, gefordert.
Wir erkennen an, dass insbesondere die vergangenen Jahre für alle an Schule Beteiligten aufgrund der Pandemie und der Integration von Geflüchteten in unser Schulsystem mit großen Herausforderungen und Belastungen verbunden waren. Auch die Anforderungen der Gesellschaft an das, was Schule leisten soll, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, bspw. in den Bereichen Ganztag, Inklusion, sozialpädagogische Unterstützung, Medienbildung und Digitalisierung, berufliche Orientierung sowie schulischer Integration. Um die Arbeitsbelastung an Hessens Schulen zu begrenzen, setzen wir neben Maßnahmen im Bereich der Lehrkräfteversorgung auf den Ausbau multiprofessioneller Teams und schulischer Verwaltungskräfte, die Lehrkräfte bei nicht-pädagogischen Aufgaben entlasten. So haben wir im Rahmen des UBUS-Programms bereits über 1100 Stellen zur sozialpädagogischen Unterstützung an Schulen geschaffen, die Zuweisung fester Förderschullehrkräfte an großen Grundschulen ermöglicht und auch die Stellen im Bereich der Schulpsychologie und Schulgesundheitspflege ausgebaut bzw. erstmals überhaupt geschaffen. Mit dem Landesprogramm „Starke Heimat Hessen – Verwaltungskräfte an Schulen“ stellen wir den Schulträgern seit 2020 zudem zusätzliche, jährlich aufwachsende Mittel zur Verfügung, um insgesamt rund 500 neue Verwaltungsstellen an den Schulen zu schaffen und so insbesondere Schulleitungen von Verwaltungsarbeiten zu entlasten. Diese Maßnahmen werden wir fortführen und ausbauen. Wir wollen zukünftig zudem ermöglichen, neben der pädagogischen Schulleitung auch eine administrative Schulleitung zu schaffen, um mehr Entlastung von administrativen Aufgaben zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir bei der Berechnung von Arbeitszeiten für Lehrkräfte Faktoren wie Ganztag, Inklusion, Multiprofessionalität, Schulentwicklung etc. stärker einbeziehen.
Wir Freie Demokraten sehen die alltägliche Belastung von Lehrkräften und Schulleitungen und die Notwendigkeit, für Entlastung zu sorgen. Vor diesem Hintergrund werden wir zunächst die Anpassung von Deputaten prüfen. Gleichzeitig kann dies nicht allein die Lösung für die gestiegenen Belastungen sein. Eine moderne Bildungspolitik kann es nicht verantworten, dass wertvolle Zeit, die für den Unterricht eingesetzt werden kann, für Bürokratie verschwendet wird. Unser Ziel ist daher eine Entlastung durch Entbürokratisierung, insbesondere durch Straffung und Abschaffung von Berichtspflichten und die Prüfung von Dokumentationspflichten und Verwaltungsvorschriften. Klare Kriterien und Zielsetzungen müssen die pädagogische und fachliche Notwendigkeit belegen. Parallelstrukturen zwischen Kultusministerium, staatlichen Schulämtern und Schulen sind abzuschaffen. Auch durch zentralen Service, z.B. durch die Bereitstellung von Vertragsmustern oder durch zentrale Angebote, können an Schulen tätige Personen entlastet werden. Prozesse sollten nach Möglichkeit digitalisiert und vereinfacht werden. Darüber hinaus wollen wir die Zahl der Schulverwaltungsassistenten und Sekretariatskräfte erhöhen. Hierzu sollen auch Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.
Lehrkräfte in Hessen weisen im Bundesvergleich mit die höchste Pflichtstundenanzahl auf. Diese muss (deutlich) reduziert werden. Hinzu kommt, dass sowohl Lehrkräfte als auch Schulleitungen immer mehr Zusatzaufgaben auferlegt bekommen, ohne an anderer Stelle dafür entlastet zu werden. Vieles, wie die Ausgestaltung des Ganztags oder die Umsetzung der Digitalisierung, wird den Schulen einfach auferlegt, bestenfalls mit einigen zusätzlichen Ressourcen, zumeist aber ohne Konzept und Mindeststandards. Neben der Absenkung der Unterrichtsverpflichtung auch unter Berücksichtigung der Vor- und Nacharbeit von Unterricht und Unterrichtsinhalten inklusive Korrekturen werden wir auch kleinere Klassen und Lerngruppen festlegen.

5. Grundschullehrkräfte werden in Zukunft nach A13 bzw. E13 vergütet. Vorgesehen ist ein Stufenplan, der sich über fünf Jahre erstreckt. Wie bewerten Sie die Umsetzung der Angleichung der Eingangsbesoldung?
Die Qualität von Schule und Unterricht entsteht im Klassenzimmer. Dies setzt bestmöglich qualifizierte und kompetente Menschen voraus, die mit unseren Schülerinnen und Schülern arbeiten. Dafür bieten wir sehr gute Arbeitsbedingungen. Grundschullehrkräfte legen Tag für Tag bei unseren jüngsten Schülerinnen und Schülern das Fundament für eine erfolgreiche Schullaufbahn und kümmern sich damit in besonders verantwortungsvoller Weise um die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes. Die Besoldung von Grundschullehrkräften wird schrittweise auf A13 angehoben. Analog zu vielen anderen Ländern erfolgt dies in Stufen. Eine erste Zulage wird es bereits in diesem Jahr zum Beginn des Schuljahrs 2023/2024 geben. Wir bewerten diesen Stufenplan als zielführend. Damit wird den gestiegenen Anforderungen an den Beruf als Grundschullehrkraft Rechnung getragen, der Bildungsstandort Hessen nachhaltig gestärkt, und in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen werden Wettbewerbsnachteile gegenüber angrenzenden Ländern vermieden.
Wir haben die langjährige Forderung der Gewerkschaften, Grundschullehrkräfte nach A 13 bzw. E 13 zu besolden, seit langem unterstützt. Die im schwarzgrünen Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung in fünf Stufen mit Einführung von A 13 zum Schuljahr 2028/29 haben wir im Landtag abgelehnt und mit einem Änderungsantrag eine schnellere Einführung in drei Schritten bis 2026 gefordert. Dies wurde von CDU und Grünen abgelehnt.
Mit der jüngst beschlossenen Anhebung der Eingangsbesoldung von Grundschullehrkräften auf A13 erfolgt ein für uns GRÜNE wesentlicher Schritt der Wertschätzung und Anerkennung der gleichwertigen Arbeit, die an unseren Grundschulen tagtäglich geleistet wird. Damit erfährt der Beruf als Grundschullehrkraft zudem eine zusätzliche Aufwertung und in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs können Wettbewerbsnachteile auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt gegenüber angrenzenden Ländern vermieden werden. Wir GRÜNEN haben uns für diesen Schritt intensiv eingesetzt und freuen uns, dass dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode beschlossen und auf den Weg gebracht werden konnte. Gleichwohl stellt die Besoldungsanhebung angesichts der angespannten Haushaltslage aufgrund von Pandemie, Krieg und Inflation ohnehin eine gewaltige finanzielle Kraftanstrengung dar – nach der vollständigen Besoldungsumstellung auf A13 werden sich die jährlichen Mehrausgaben auf ca. 110 Mio. Euro belaufen. Vor diesem Hintergrund sehen wir wenig Möglichkeiten einer schnelleren Umsetzung, ohne andere Vorhaben zu gefährden.
Wir Freie Demokraten begrüßen die Erhöhung der Eingangsbesoldung von Grundschullehrkräften und halten den Schritt für überfällig. Die vollständige Umsetzung wollen wir unter anderem mit Blick auf Entwicklungen in anderen Bundesländern und den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung auf das Jahr 2026 vorziehen. Wir wollen prüfen, inwiefern auch die Besoldung der Funktionsstellen überarbeitet werden kann. Die Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen wollen wir auf zumindest neun Semester anheben.
Die Forderung nach A 13 für Grundschullehrkräfte hat Die Linke Hessen seit Jahren mitgetragen. Das Stufenmodell in dieser Form jedoch kritisieren wir scharf, die Angleichung dauert viel zu lange, was in Zeiten immenser Energiekosten und einer anhaltenden Inflation inakzeptabel ist.

6. Wie stehen Sie zur Tariftreue von Freien Trägern in der Sozialen Arbeit und wie gedenken Sie für die Einhaltung dieser zu sorgen?
Die Sozialpartnerschaft, die Tarifautonomie und die Mitbestimmung haben wesentlich dazu beigetragen haben Deutschland zu einer weltweit führenden Wirtschafts- und Industrienation zu machen. Daher vertrauen wir auch in Zukunft auf die Sozialpartnerschaft. Für uns hat die Tarifautonomie obersten Stellenwert. Aus diesem Grund sehen wir in erster Linie die Tarifpartner in der Pflicht tragfähige Lösungen zu finden.
Unser Grundsatz für gute Arbeit muss auch im Bereich der sozialen Arbeit gelten. Wir werden öffentliche Zuschüsse so gestalten, dass sie die Tarifentwicklungen bei den Trägern berücksichtigen, Kostensteigerungen auffangen und gute Arbeitsbedingungen sicherstellen.
Wir stehen zu dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“ Dass Freie Träger oft weniger bezahlen als öffentliche oder kirchliche, ist in erster Linie allerdings ein arbeitsrechtliches Problem. Wir werden aber prüfen, ob – vergleichbar mit dem Vergabe- und Tariftreuegesetz – staatliche Zuwendungen an Freie Träger daran gebunden werden sollen, dass Löhne in Anlehnung an bestehende Tarifverträge gezahlt werden.
Die Tariftreue stellt sicher, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht entlohnt werden und angemessene Arbeitsbedingungen erhalten. Dies ist wichtig, um die Qualität der sozialen Dienstleistungen zu gewährleisten und Fachkräfte in der Branche zu halten. Um die Einhaltung der Tariftreue sicherzustellen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, Tarifverträge für die Soziale Arbeit zu etablieren und sicherzustellen, dass sie für alle Träger verbindlich sind. Dies kann konkret durch Gesetze, Verordnungen oder Vereinbarungen auf nationaler oder regionaler Ebene geschehen. Darüber hinaus können staatliche Stellen und Aufsichtsbehörden Überwachungsmechanismen einführen, um die Einhaltung der Tariftreue zu überprüfen. Dies kann beispielsweise durch Inspektionen, Überprüfung von Lohnunterlagen oder Beschwerdemöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da sie die Interessen der Beschäftigten vertreten und auf die Einhaltung von Tarifverträgen achten können. Um sicherzustellen, dass die Tariftreue von Freien Trägern in der Sozialen Arbeit eingehalten wird, bedarf es aus unserer Sicht einer Kombination aus gesetzlichen Rahmenbedingungen, Überwachung und Sensibilisierung der Beteiligten. Jede staatliche Stelle oder Organisation, die für die Aufsicht über die Soziale Arbeit zuständig ist, sollte entsprechende Mechanismen etablieren, um sicherzustellen, dass Tarifverträge respektiert werden und angemessene Arbeitsbedingungen gewährleistet sind.
Auch wenn wir wissen, dass die Tariftreue für Freie Träger nicht selten eine hohe finanzielle Belastung darstellt, so fordern wir diese zum Schutz und im Sinn der Beschäftigten hessenweit.