Hessen verliert weiter an Attraktivität, wenn die Landesregierung nicht endlich handelt!

Besoldung von Grundschullehrkräften

Pressemitteilung

„Hessen ist in Zukunft nahezu umzingelt von Bundesländern, in denen Grundschullehrkräfte besser bezahlt werden. Zu Thüringen, das bereits A 13 an Grundschulen vorsieht, kommen bald Nordrhein-Westfalen und nun auch noch Niedersachsen hinzu. Der schon jetzt eklatante Lehrkräftemangel an den Grundschulen wird sich daher weiter verschärfen, wenn die Landesregierung nicht schnellstmöglich gegensteuert.“ Dies ist die Einschätzung von Heike Ackermann, der stellvertretenden Vorsitzenden der GEW Hessen. Sie ist als Grundschullehrerin in Nordhessen tätig.

Anlass für diese Einschätzung ist der Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Niedersachsen, der am 1. November vorgestellt wurde. Dieser bestätigt, was sich bereits zuvor abgezeichnet hat: In Niedersachsen soll die noch bestehende ungleiche Vergütung der Lehrämter „schnellstmöglich“ überwunden werden. Die Attraktivität des Lehrberufs soll gesteigert werden, indem in Zukunft in allen Lehrämtern A 13 als Eingangsbesoldung eingeführt wird. Auch angestellte Lehrkräfte sollen entsprechend besser nach der höheren Entgeltgruppe 13 vergütet werden.

Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, bemängelte in diesem Zusammenhang das unzureichende Problembewusstsein der hessischen Landesregierung: „In den aktuellen Debatten im Landtag – zuletzt in der heutigen Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses – zeigt sich leider, dass der Kultusminister und die schwarz-grüne Koalition anscheinend immer noch glauben, das Problem aussitzen zu können. Selbst der bayrische Ministerpräsident Markus Söder hat inzwischen angekündigt, diese GEW-Forderung umsetzen zu wollen.“

Hessen kann nach Auffassung der GEW die bundesweite Entwicklung hin zu einer Gleichstellung der Lehrämter nicht dauerhaft ignorieren. Dabei geht es der GEW jedoch nicht nur um den Lehrkräftemangel: „Es ist auch ein Gebot der Fairness, die von den Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen geleistete professionelle, und für jede einzelne Bildungsbiographie unersetzliche Arbeit anzuerkennen und wertzuschätzen. Das muss sich auch in einer angemessenen Vergütung widerspiegeln“, so Heike Ackermann abschließend.

Zum Hintergrund: In Niedersachsen werden Lehrkräfte an Grundschulen sowie an Haupt- und Realschulen noch um eine Besoldungsstufe geringer vergütet als die Lehrkräfte an anderen Schulformen. Von der angekündigten Eingangsbesoldung nach A 13 für alle Lehrämter werden daher auch Haupt- und Realschullehrkräfte profitieren. In Hessen ist hingegen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bereits eine Eingangsbesoldung nach A 13 vorgesehen. Die reguläre Studiendauer beträgt in Hessen beim Haupt- und Realschullehramt ebenso wie beim Grundschullehramt sieben Semester. Mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zahlen in Zukunft zehn Bundesländer allen Lehrämtern A 13.


 
Aktionsseite A 13 für Grundschullehrkräfte