Informationen zur Entgeltordnung Lehrkräfte TV EGO-L-H

Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EGO-L-H) | August 2022
 

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten (TV EGO-L-H)

Anlage zum TV EGO-L-H („Lehrkräfte-Entgeltordnung“)


Fristverlängerung für Anträge zur Lehrkräfte-Eingruppierung bis 31. Mai 2024

Der verlängerte Zeitraum gilt für Lehrkräfte aller Schulformen und für die Beschäftigten in der Unterrichtsunterstützung. Ein nach dem 31. Juli 2023 gestellter Antrag wirkt auch weiterhin auf den 1. August 2022 zurück.

Wer also bisher noch keinen Antrag gestellt hat, muss das nicht mehr unbedingt bis Ende des Monats Juli entschieden haben. Beantragung und Vorab-Beratung durch die GEW können auch nach den Sommerferien erfolgen.

Nach der Sommerpause informiert die GEW Hessen ihre Mitglieder über die genauen Festlegungen zum Bereich der Grundschulen.  


Der Tarifvertrag sieht zwar vor, dass zum 1. August 2022 alle Beschäftigten mit ihrer bisherigen Entgeltgruppe und Entgeltstufe in das neue Tarifsystem wechseln. Für viele, aber nicht für alle Beschäftigten, ergibt sich jedoch aus der neuen Entgeltordnung eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung) oder die Zahlung einer Entgeltgruppenzulage oder einer Anpassungszulage. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der nicht zurückgenommen werden kann.

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. August 2022 ruht (z.B. wegen Elternzeit), haben nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen.

Die GEW Hessen berät ihre Mitglieder zur neuen Entgeltordnung und zu der Frage, welche Auswirkungen ein Antrag auf Überleitung hätte. Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich unter Tarif | Entgeltordnung Lehrkräfte.

    Tarifverträge


      TV-H | August 2022

       TV-Hessen (TV-H), Tarifvertrag zur
       Überleitung der Beschäftigten
       und ergänzende Tarifverträge

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