Informationen zu Tarif, Besoldung und Beamtenpolitik | TBB

Die Besoldung und die anderen Grundlagen der Beschäftigung von hessischen Beamtinnen und Beamten werden durch Landesrecht festgelegt.

Die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten („Angestellte“) richten sich im Wesentlichen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

Die Goethe-Universität Frankfurt/M. und die TU Darmstadt haben eigene Haustarifverträge.

Die Hinweise zu den Tarifrunden im Bereich des TVöD ergänzen die Informationen des GEW-Hauptvorstands.
Soweit die GEW Hessen involviert ist, informieren wir außerdem über Regelungen bei freien Trägern.

Zu aktuellen rechtlichen Themen Recht

Amtsangemessene Alimentation 2023 und 2024

Besoldung für Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre

LandesTicket Hessen und 49-Euro-Ticket

Land lehnt eine Umwandlung des LandesTickets Hessen zum 49-Euro-Ticket ab

Bekommen hessische Landesbeschäftigte im Jahr 2023 eine Inflationsausgleichzahlung?

Hinweise zur mit Bund und Kommunen 2023 vereinbarten Inflationsausgleichzahlung

Familienzuschlag für Kinder

Zuschlag der Stufe 1 nun ohne Einkommensprüfung


       Kontakt


         Referent Tarif und Besoldung

         Rüdiger Bröhling
          069–971293–17
          Fax 069–971293–93
          rbroehling@gew-hessen.de


         Referat Tarif, Besoldung, Beamtenrecht

          c/o GEW Hessen, Postfach 170316
           60077 Frankfurt

          Sebastian Guttmann | Bezirksverband Frankfurt
           sebastian.guttmann@gew-frankfurt.de

          Cornelia Barby | Kreisverband Fulda
           c.barby@gew-hrwm.de

           Andrea Zeiter
           a.zeiter@gew-darmstadt.de


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