Veränderung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung

Beschluss des Landesvorstands 25. Mai 2013

Situation der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Hessen: Das geltende Hessische Lehrerbildungsgesetz von 2011 verfolgt das Ziel einer praxisorientierten Lehrerausbildung. In § 15 HLbG wird vorgeschrieben, dass alle Studierenden eine Orientierungspraktikum von vier Wochen, ein Betriebspraktikum von acht Wochen sowie schulpraktische Studien, bestehend aus zwei Praktika von je hundert Unterrichtsstunden, zu absolvieren haben.
Während des Praktikums an der Schule sollen die Studierenden „von einer oder einem Beauftragten der Universität und einer Lehrkraft der Schule oder einer Ausbilderin oder einem Ausbilder eines Studienseminars angeleitet“ werden (HLbG § 15 Abs. 5).

Auch wenn das HLbG auf Verzahnung der Theorie mit der schulischen Praxis und auf „Kooperation aller an der Lehrerbildung beteiligten Personen und Institutionen“ zielt, so weist die Praxis der Lehrerbildung in Hessen ähnliche Probleme auf wie in den übrigen Bundesländern.

Beschluss