Einführung KC Englisch

VO als neubeginnende Fremdsprache in BS und FOS

Stellungnahme der GEW Hessen

 

Die GEW Hessen begrüßt die Anerkennung der Herkunftssprache bei zugewanderten jungen Menschen und die damit verbundene Bemühung des Landes, Zugewanderten die Erlangung der mittleren Reife während einer Ausbildung und im Rahmen des Besuchs der Fachoberschule die Erlangung der Fachhochschulreife zu ermöglichen. Sie hat diesbezüglich noch Anmerkungen zu den geplanten Verordnungsänderungen.

Im bisherigen § 9 Berufsschulverordnung ist als Voraussetzung für die Zuerkennung des mittleren Abschlusses unter 2.a) „mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit ausreichenden Leistungen“ genannt. Hier könnte nach Auffassung der GEW Hessen die Herkunftssprache als „fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache“ anerkannt werden. Ein Zusatzunterricht in Englisch würde sich dadurch erübrigen.

In § 11 Abs. 3 der Berufsschulverordnung ist folgendes geregelt: „Die Schulaufsichtsbehörde stellt sicher, dass der zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendige Zusatzunterricht nach Abs. 1 an mindestens einer Schule im Bereich jedes ihrer Dienstsitze angeboten wird, sofern die Mindestgruppengröße erreicht wird. Ist das nicht der Fall, können bereichsübergreifende Lerngruppen gebildet werden.“

Im Sinne der Gleichbehandlung sollte diese Regelung auch bei den neuen Sätzen in § 9 BSO hinzugefügt werden sowie in § 3 Abs. 4 der Fachoberschulverordnung.

Birgit Koch, Vorsitzende GEW Hessen