Dienstliche E-Mail-Adressen

Auszug aus der 11. Stellungnahme des GPRLL Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Die grundsätzliche Bereitstellung solcher Infrastruktur seitens des Kultusministeriums ist grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings sollten die Voraussetzungen (Datensicherheit und das technische Equipment) auch erfüllt sein. 

Die Nutzung ist laut Richtlinie ab dem 01.02.2021 verpflichtend.

E-Mail-Richtlinie Schule | Juli 2020

Solange auf der LogIn-Seite https://owa.hessen.de keine Datenschutzerklärung auffindbar ist, hält der GPRLL die Datenverarbeitung für nicht zulässig. Deren Ergänzung durch das Ministerium sollte abgewartet werden. 

 Zu begrüßen ist die Absicherung des Postfachs durch eine 2-Faktor-Athentifizierung. Problematisch ist hingegen, dass der Dienstherr von den Lehrkräften auch noch verlangt, dass diese zusätzliche Technik bevorraten, um diesen zweiten Faktor zu generieren. Hierzu empfiehlt das Ministerium Apps, die auf Smartphones installiert werden sollen. Dabei handelt es sich einerseits um private Geräte der Lehrkräfte, deren Einsatz nicht verpflichtend angeordnet werden kann (die Mails selber müssen auch auf schulischer Infrastruktur abrufbar sein). Zum anderen erfordern die Installationen Accounts bei den jeweiligen App-Store-Betreibern, was wiederum eine personenbeziehbare Datenverarbeitung voraussetzt. Auch hier rät der GPRLL, die technische Lösung dieser Problematik durch das Ministerium abzuwarten, die sicherlich erfolgen muss. 

 Fundstelle: Homepage GEW Wiesbaden, Stichwort für Suchmaschine >> 11. Stellungnahme GEW Wiesbaden

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