Sichere und obligatorische E-Mail-Kommunikation an der Schule?

Nur mit mobilen Dienstgeräten!

Die GEW Hessen fordert seit vielen Jahren dienstliche E-Mail-Adressen für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte. Wir begrüßen daher auch prinzipiell, dass dienstliche E-Mail-Adressen nun wirklich eingerichtet werden. Leider lässt aber die Art und Weise der Einführung wie auch die Umsetzung durch das Hessische Kultusministerium sehr zu wünschen übrig.

Der Begleiterlass zu den dienstlichen E-Mail-Adressen wurde im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) seit Dezember 2019 intensiv besprochen. Im Laufe der Erörterungen konnten dann zwar einige Detailverbesserungen am Erlass erzielt werden, aber es gab bis zuletzt keine Bewegung auf Seiten des Kultusministeriums bezogen auf die Bereitstellung mobiler, dienstlicher Endgeräte. Der HPRLL ist gemeinsam mit der GEW der Auffassung, dass eine Verpflichtung zur Nutzung des E-Mail-Accounts nur dann zulässig ist, wenn das Land allen Pädagoginnen und Pädagogen dafür ein mobiles Endgerät zur Verfügung stellt. Dies ist bislang allerdings nicht geplant – auch die jüngst angekündigte Unterstützung des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro zur Anschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte ist bislang nicht mehr als eine politische Willensbekundung. Daher konnte der HPRLL der sogenannten E-Mail-Richtlinie am Ende nicht zustimmen.

Auch die Einigungsstelle, die – im Falle von unterschiedlichen Positionen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat – einen Kompromissvorschlag unterbreitet, teilte die Position des HPRLL: Ohne die Sicherstellung der  Hardware-Voraussetzungen dürfe die Nutzung dienstlicher E-Mail-Adressen nicht verbindlich angeordnet werden. Darüber setzte sich der Kultusminister letztendlich jedoch einfach hinweg: Ab dem 1. Februar 2021, somit etwas später als ursprünglich geplant, soll die Nutzung nun obligatorisch vorgegeben werden. Nach Auffassung des Kultusministers ist damit den Einwänden des HPRLL ausreichend Rechnung getragen.

Die vorgesehene Zwei-Faktor-Authentifizierung ist datenschutzrechtlich die sicherste Variante und an sich sinnvoll. In der Diskussion mit dem HPRLL hatte das Kultusministerium aber zugesagt, dass dieses Verfahren nicht nur über ein zusätzliches Smartphone, sondern alternativ auch über ein zweites Fenster im Browser, somit auch anhand eines PCs oder Notebooks, möglich sein soll. Davon ist nun keine Rede mehr, ohne zusätzliches Smartphone oder Tablet zur Installation einer Authenticator-App geht es nicht. Alternativ könnte auch ein Verfahren, wie es vielen vom TAN-Generator beim Online-Banking bekannt ist, einen sicheren Zugang ermöglichen. Auch die hierfür benötigte Hardware müsste dann selbstverständlich vom Land bereitgestellt werden.

Die GEW Hessen wird gemeinsam mit der GEW-Fraktion im HPRLL weiterhin die vielen ungeklärten Fragen und Probleme einbringen und in den nächsten Wochen mit der Dienststelle verhandeln. Wir haben auf unserer Landesvorstandssitzung unsere Position nochmals bekräftigt (s. u.).

Solange das Land keine mobilen Dienstgeräte bereitgestellt hat, fordern wir, die ausschließlich freiwillige Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen – auch über den 1.2.2021 hinaus. Diejenigen, die sich noch nicht angemeldet haben, fordern wir auf, damit zu warten, bis das Kultusministerium seine Haltung geändert hat. Einzelne Kreisverbände der GEW Hessen haben schon Aktivitäten zu diesem Thema gestartet. Ende Oktober werden wir den aktuellen Stand im Landesvorstand auswerten und gegebenenfalls weitere gemeinsame Aktionen beschließen.

Bild: istock, bet_noire