Arbeit am Computer - Regeln zum Arbeitsschutz für Lehrkräfte und Schüler

Zur neuen Broschüre der DGUV

Die Digitalisierungsoffensive - verstärkt durch Corona - rollt. Dabei gilt: Hauptsache jeder hat ein digitales Endgerät und einen Internetanschluss! Regeln zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, zur Nutzungsintensität und -dauer hingegen werden oft ignoriert. Das mag in einer Notsituation mit Distanzunterricht oder Lockdown noch durchgegangen sein, nur wächst jetzt mit Routine und Regelhaftigkeit auch die Notwendigkeit nachzusteuern.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aus aktuellem Anlass eine Broschüre mit dem Thema „Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule“ veröffentlicht (unter diesem Thema als PDF im Netz). Sie enthält verbindliche Empfehlungen, benennt sehr konkret geltende gesetzliche Regelungen, sowie Vorschriften und gibt Hinweise zur Umsetzung.

In der Broschüre stellt die DGUV fest, dass bei Arbeiten mit stationären digitalen Medien in Compu­terräumen oder an Computerarbeitsplätzen in Klassen­räumen diese als Bildschirmarbeitsplätze anzusehen seien und die Anforderungen für Bildschirmarbeits­plätze nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen müssten. Dasselbe gelte auch bei Arbeiten mit mobi­len digitalen Medien, auch sie müssten grundsätzlich den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze folgen.

Ein „klassischer“ Schultisch bzw. Arbeitsplatz ist nur be­grenzt geeignet, wenn im Unterricht mit digitalen Medien gearbeitet wird. Die Arbeitsmittel Computer, Notebook oder Tablet erfordern zum einen zusätzlichen Platz, zum anderen individuelle Anpassungsmöglichkeiten. Das bringt besondere Anforderungen an die Beleuchtung, die Elektrosicherheit, den Platzbedarf und Möbel, aber auch an die Arbeitsplätze für Lehrkräfte, die Ausstattung von Computer- und Fachräumen sowie die technischen Anforderungen der verwendeten Geräte mit sich und gilt auch für den Einsatz privater Geräte einschließlich Smartphones. Dazu finden sich konkrete Anleitungen in der Broschüre. Zu Smartphones noch ein spezieller Hinweis: „Die Displaygröße von Smartphones liegt in der Regel unter 10 Zoll. Daher sind sie im Unterricht höchstens für kürzere Recherchearbeiten und die Erstellung kurzer Filmsequenzen geeignet, nicht jedoch für längeres Lesen und Texteingaben. Grundsätzlich sollte eine durchgehende Arbeitsdauer am Smartphone von fünf Minuten nicht überschritten werden“.

Auch sonst gibt es Regeln: So wird empfohlen, darauf zu achten, dass die Lernzeit mit digitalen Medien nicht mehr als ein Drittel eines Unterrichtstages überschreite. Daher komme der Rhythmisierung des Unterrichts durch einen Wechsel von digitalen Arbeitsphasen mit ­anderen Unterrichtsformen und Methoden sowie Entspannungs-und Bewegungspausen eine besondere Bedeutung zu. Das bedeute auch, dass Konzepte zur Arbeit mit digitalen Medien überarbeitet bzw. erstellt werden müssten. Das bedeutet, das mindestens eine Absprache bezüglich der Mediennutzung in den Kollegien stattfinden sollte.

Zur Frage, wie der Ausstattungsbedarf zu ermitteln ist, wer für eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung sorgen und diese finanzieren muss, enthält die Broschüre folgenden Hinweis: „Generell gilt, dass durch den Schulhoheitsträger und den Schulsachkostenträger sicherzustellen ist, dass sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schülerinnen und Schüler Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.“

Das Problem der Finanzierung von Maßnahmen ist damit nicht gelöst, da die Schulträger in der Regel die Finanzierung von Maßnahmen verweigern. Gegenstrategien wie Elternaktivierung, Initiativanträge durch den Personalrat, Thematisierung im Arbeitsschutzausschuss, Öffentlichkeit oder gar Klagen sollen hier nur genannt werden, sie genauer zu beschreiben, würden einen weiteren Artikel füllen. Eine kurzfristige Möglichkeit besteht jedoch oft über das Schulbudget, um z.B. die optimale Ausstattung von wenigstens einigen Lehrer:innenarbeitsplätzen zu ermöglichen.

Abschließend ist zu erwähnen, dass die Broschüre auch einen Abschnitt mit praktischen Beispielen von Übungen zur Entspannung und Entlastung insbesondere von Rumpf, Händen und Augen enthält. Immerhin etwas, was sich sofort und ohne zusätzlichen Finanzbedarf ausführen lässt.

Christoph Baumann