Computerarbeit und Gesundheit

HLZ 12/2021: Studieren in Hessen

Die Digitalisierungsoffensive - verstärkt durch Corona - rollt.  Dabei gilt: Hauptsache alle haben ein digitales Endgerät und einen Internetanschluss! Regeln zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, zur Nutzungsintensität und Nutzungsdauer hingegen werden oft ignoriert. Das mag in einer Notsituation mit Distanzunterricht oder Lockdown noch durchgegangen sein, doch jetzt wächst mit Routine und Regelhaftigkeit auch die Notwendigkeit nachzusteuern.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aus aktuellem Anlass eine Broschüre mit dem Thema „Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule“ veröffentlicht, die im Netz heruntergeladen werden kann. Sie enthält verbindliche Empfehlungen, benennt sehr konkret geltende gesetzliche Regelungen sowie Vorschriften und gibt Hinweise zur Umsetzung.

In der Broschüre stellt die DGUV fest, dass Computerarbeitsplätze in Klassenräumen und in Computerräumen als Bildschirmarbeitsplätze anzusehen sind und die Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen müssen. Dasselbe gilt auch beim Arbeiten mit mobilen digitalen Medien, auch sie müssten grundsätzlich den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze folgen.

Ein „klassischer“ Schultisch bzw. Arbeitsplatz ist nur begrenzt geeignet, wenn im Unterricht mit digitalen Medien gearbeitet wird. Die Arbeitsmittel Computer, Notebook oder Tablet erfordern zum einen zusätzlichen Platz, zum anderen individuelle Anpassungsmöglichkeiten. Das bringt besondere Anforderungen an die Beleuchtung, die Elektrosicherheit, den Platzbedarf und die Möbel, aber auch an die Arbeitsplätze für Lehrkräfte, die Ausstattung von Computer- und Fachräumen sowie die technischen Details der verwendeten Geräte mit sich und gilt auch für den Einsatz privater Geräte einschließlich Smartphones. Dazu finden sich konkrete Anleitungen in der Broschüre.

Zur Nutzung von Smartphones wird der folgende spezielle Hinweis gegeben:
„Die Displaygröße von Smartphones liegt in der Regel unter 10 Zoll. Daher sind sie im Unterricht höchstens für kürzere Recherchearbeiten und die Erstellung kurzer Filmsequenzen geeignet, nicht jedoch für längeres Lesen und Texteingaben. Grundsätzlich sollte eine durchgehende Arbeitsdauer am Smartphone von fünf Minuten nicht überschritten werden.“

Auch sonst gibt es Regeln: So wird empfohlen, darauf zu achten, dass die Lernzeit mit digitalen Medien nicht mehr als ein Drittel eines Unterrichtstages überschreitet. Der Rhythmisierung des Unterrichts durch einen Wechsel von digitalen Arbeitsphasen mit anderen Unterrichtsformen und Methoden sowie Entspannungs- und Bewegungspausen messen die Autorinnen und Autoren eine besondere Bedeutung zu. Das bedeutet auch, dass Konzepte zur Arbeit mit digitalen Medien erstellt bzw. unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte überarbeitet werden müssen. Außerdem sind Absprachen bezüglich der Mediennutzung in den Kollegien erforderlich.

Zur Frage, wie der Ausstattungsbedarf zu ermitteln ist, wer für eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung sorgen und diese finanzieren muss, enthält die Broschüre folgenden Hinweis:

„Generell gilt, dass durch den Schulhoheitsträger und den Schulsachkostenträger sicherzustellen ist, dass sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schülerinnen und Schüler Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.“

Das Problem der Finanzierung von Maßnahmen ist damit nicht gelöst, denn die Schulträger verweigern in der Regel die Finanzierung von Maßnahmen. Gegenstrategien wie Elternaktivierung, Initiativanträge durch den Personalrat, Thematisierung im Arbeitsschutzausschuss, Öffentlichkeit oder gar Klagen sollen hier nur erwähnt werden, sie genauer zu beschreiben, würde einen weiteren Artikel füllen.
Eine kurzfristige Möglichkeit besteht jedoch oft über das Schulbudget, beispielsweise um wenigstens eine optimale Ausstattung der Arbeitsplätze von Lehrerinnen und Lehrern zu ermöglichen.

Abschließend ist zu erwähnen, dass die Broschüre auch einen Abschnitt mit praktischen Beispielen von Übungen zur Entspannung und Entlastung insbesondere von Rumpf, Händen und Augen enthält. Immerhin etwas, was sich sofort und ohne zusätzlichen Finanzbedarf ausführen lässt.

Christoph Baumann

Foto: Philipp Katzenberger, www.unsplash.com