„Digitale Schule Hessen“

GEW hält das Programm für „unterdimensioniert und viel zu vage“

HLZ 7-8/2019

Wie viel Geld ist zu erwarten?

„Gemeinsam stocken die Schulträger und das Land die Digitalpakt-Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent.“ (1)

Die genannten 372 Millionen Euro entsprechen dem Anteil Hessens an den fünf Milliarden Euro, die der Bund über die gesamte Laufzeit von fünf Jahren bereitstellt. Diese Summe wird, wie bei solchen Programmen üblich, nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Diesem Verteilungsschlüssel zufolge entfallen auf Hessen 7,4 Prozent des Gesamtbetrags, das sind 372 Millionen Euro. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht zudem zwingend vor, dass die Bundesmittel um 10 Prozent aufgestockt werden. Mit der angekündigten Eigenbeteiligung von 25 Prozent geht Hessen somit tatsächlich über den vorgeschriebenen Anteil hinaus. Insgesamt soll ein Fördervolumen von bis zu 496 Millionen Euro erreicht werden.

Wie soll die Eigenbeteiligung von 25 Prozent aufgebracht werden?

„Unseren Schulen steht ein Investitionsvolumen von fast einer halben Milliarde Euro zur Verfügung – auch, weil wir zusätzlich Landesgeld investieren.“ (Thomas Schäfer)

Die Kommunen als Schulträger sollen 12,5 Prozent zuschießen, das Land weitere 12,5 Prozent. Das Land selbst geht somit mit seinen eigenen Mitteln nur geringfügig über die Eigenbeteiligung von 10 Prozent hinaus, stattdessen werden einmal mehr die Kommunen in die Pflicht genommen. Die finanzielle Situation der hessischen Kommunen ist sehr heterogen. Es ist zu befürchten, dass die Bereitstellung des Eigenanteils für finanziell schlecht gestellte Kommunen eine hohe Hürde darstellen wird. Es bleibt somit zu hoffen, dass ihre Schulen nicht leer ausgehen werden.

Reichen die Mittel aus, um die Schulen angemessen auszustatten?

„Wie schon bei unseren Kommunalinvestitionsprogrammen ,KIP‘ und ,KIP macht Schule!‘ setzen wir Hessen noch einen drauf und ergänzen aus eigener Kraft. Wir machen das aus der tiefen Überzeugung, dass das Geld in die Digitalisierung der Schulen und damit in unsere Zukunft gut investiert ist. Für jede Schülerin und jeden Schüler stehen damit 540 Euro zur Verfügung.“ (Thomas Schäfer)

Aus der Gesamtsumme ermittelt der Finanzminister einen Betrag von durchschnittlich 540 Euro, der pro Schülerin und Schüler über die fünfjährige Laufzeit zur Verfügung steht. Zweifelsohne können die Schulen dieses Geld gut gebrauchen, allerdings reicht es bei weitem nicht aus, um die Schulen angemessen entsprechend der pädagogischen Anforderungen auszustatten.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bremen schätzen die Kosten für die Grundschulen auf rund 260 Euro pro Schülerin oder Schüler, für weiterführende Schulen auf 400 Euro. Berücksichtigt werden bei dieser Schätzung unter anderem die Kosten für digitale Präsentationsmedien, für digitale Endgeräte, für Software, für einen Breitband-Anschluss und für einen technischen Support. (2) Diese Beträge beziehen sich allerdings auf die jährlichen Kosten! Gemessen an dieser Schätzung decken die im Rahmen von „Digitale Schule Hessen“ bereitgestellten Mittel nicht einmal die Hälfte des Gesamtbedarfs.

Wie sollen die Lehrerinnen und Lehrer fortgebildet werden?

„Mit dem Programm ‚Digitale Schule Hessen‘ werden die Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer massiv verstärkt und die Schulen bei der Erstellung und Weiterentwicklung von Medienbildungskonzepten beraten und unterstützt.“

Medienbildung ist zwar bereits eines von sechs Schwerpunktthemen der Hessischen Lehrkräfteakademie, die Angebote konzentrieren sich aber bislang auf Themen wie Systemadministration oder Datenschutz. Aus Sicht der GEW sind insbesondere längerfristige Fortbildungen erforderlich, die aufzeigen, wie digitale Medien im jeweiligen Fachunterricht gewinnbringend eingesetzt werden können. Damit die Lehrkräfte solche Angebote wahrnehmen können, benötigen sie nicht zuletzt die entsprechenden Zeitressourcen. Das Fortbildungsbudget der Schulen ist mit nur 40 Euro pro Lehrerin oder Lehrer im Jahr massiv unterfinanziert. Die Rahmenbedingungen für die Fortbildung müssen sich also deutlich verbessern.

Welche Schulen werden gefördert?

„Von unserem Programm werden alle hessischen Schulen profitieren: Von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe. Wegen der großen Bedeutung der Pflegeberufe haben wir entschieden, dass auch die Pflegeschulen in das Programm einbezogen werden. Und ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Digitalisierung an den Beruflichen Schulen.“ (Alexander Lorz)

Es ist zu begrüßen, dass grundsätzlich alle Schulen Mittel erhalten können, denn in allen Schulformen können digitale Medien sinnvoll eingesetzt werden – wenn auch auf sehr unterschiedliche Art und Weise und in unterschiedlichem Umfang. Es ist allerdings zu befürchten, dass Schulen, die noch kein ausgereiftes Medienbildungskonzept entwickelt haben – das ist etwa die Hälfte –, bei der Verteilung der Mittel ins Hintertreffen geraten können. Bei einem knappen Drittel der Schulen ist noch kein Breitband-Anschluss vorhanden und auch noch nicht in Planung. Bei diesen Schulen ist also eine zentrale technische Grundvoraussetzung für die Anwendung vieler digitaler Medien nicht gegeben.

Was wird darüber hinaus angekündigt?

„Weitere Unterstützung soll die Einrichtung einer ‚Servicestelle für verantwortungsvolle Mediennutzung‘ bieten. Sie soll ein Anlaufpunkt sein für Fragen und Beratung rund um die Stärkung der Medienkompetenz.“ Diese und weitere Ankündigungen bleiben allesamt eher vage, so die Ankündigung eines Konzepts zur Ausbildung „digitaler Schülerlotsen“ und von „Medienscouts“. Die bereits im Vorjahr angekündigte Cloud-basierte Lernplattform wird erneut erwähnt, aber nicht weiter konkretisiert. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines „Praxisbeirats Digitalisierung“ angekündigt, um Schulpraktikerinnen und -praktiker einzubinden.

Was fehlt?

Eine gravierende Leerstelle betrifft die Frage der Systemadministration, also die Einrichtung sowie die regelmäßige Wartung von Hard- und Software (HLZ S.14-15). Diese zentrale Aufgabe wird heute in vielen Fällen von Lehrerinnen und Lehrern „on top“ erledigt. Wie in jedem größeren Unternehmen ist hierfür jedoch dauerhaft entsprechend ausgebildetes Fachpersonal erforderlich. Die Lehrkräfte müssen sich auf der Grundlage einer funktionierenden digitalen Infrastruktur auf die Anwendung im Unterricht konzentrieren können. Die zitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bremen gehen davon aus, dass pro 400 Endgeräte eine IT-Fachkraft in Vollzeit benötigt wird. Auch wenn eine 1:1-Ausstattung mit Endgeräten nicht erforderlich und auch nicht an allen Schulformen wünschenswert ist – und die Mittel wie aufgezeigt dafür auch bei weitem nicht ausreichen – , kann „Digitale Schule Hessen“ nur mit dem benötigten IT-Support gelingen. Auch weitere bestehende Hemmschuhe wie fehlende dienstliche E-Mail-Accounts und nicht vorhandene Lehrerarbeitsplätze werden mit keinem Wort thematisiert.

Wird jetzt die gesamte Schulbildung digitalisiert?

„Wir ergreifen die Chancen der Digitalisierung, ohne auf Bücher und bewährte Lernmethoden zu verzichten.“ (Volker Bouffier)
Weder der Ministerpräsident noch der Kultusminister huldigen der weit verbreiteten Digitalisierungseuphorie. Vor allem Kreise der IT-Wirtschaft versprechen der Öffentlichkeit wahre Wunder, wenn die Schulen endlich digitalisiert werden. Die GEW hingegen betont den „Primat der Pädagogik“, dem zufolge der Einsatz digitaler Medien kein Selbstzweck ist. Sie sollen analoge Methoden, unmittelbare Kommunikation und sinnliches Erfahren nicht ersetzen, sondern vielmehr sinnvoll ergänzen. Wenn nun Alexander Lorz feststellt, es gehe darum, mit neuen Lernformen und digitalen Methoden den Unterricht zu bereichern, ihn aber nicht zu bestimmen, so kann ihm die GEW – zumindest in dieser Frage – uneingeschränkt zustimmen.

Wann geht es los?

„Noch in diesem Jahr sollen Förderanträge gestellt werden können.“ Das Programm wurde Mitte Juni als Gesetz von CDU und GRÜNEN in den Hessischen Landtag eingebracht. Erst auf der Grundlage des konkreten Gesetzentwurfs lassen sich viele zum Zeitpunkt der Drucklegung der HLZ noch offene Fragen beantworten. Wenn das erklärte Ziel ist, dass Förderanträge noch 2019 gestellt werden können, so ist zu vermuten, dass Gelder erst ab 2020 real bei den Schulen ankommen werden.

Roman George, Referent für Bildungsfragen der GEW Hessen

(1) Alle Zitate sind der Pressemitteilung „Landesregierung stellt Programm ‚Digitale Schule Hessen‘ vor – Ministerpräsident Volker Bouffier: ‚Schülerinnen und Schüler müssen fit für die digitale Welt sein – wir sorgen dafür‘“ vom 3.6.2019 entnommen (https://staatskanzlei.hessen.de > Presse > Pressemitteilungen > 3.6.2019).
(2) Andreas Breiter, Anja Zeising, Björn Eric Stolpmann: IT-Ausstattung an Schulen: Kommunen brauchen Unterstützung für milliardenschwere Daueraufgabe, Gütersloh 2017 (Kurzlink: bit.ly/2zpvgSz)

DGB: Klamme Kommunen in Not

Auch der DGB Hessen-Thüringen hält die finanzielle Dimension des Programms für „nicht ausreichend, um die Schulen entsprechend der pädagogischen Anforderungen auszustatten.“ Die Verpflichtung der kommunalen Schulträger, sich mit 12,5 Prozent an den Kosten zu beteiligen, werde „die vielen finanziell klammen Kommunen als Schulträger vor große Schwierigkeiten stellen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Sandro Witt. Auch für die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte und für den technischen IT-Support müsse das Land mehr Geld einplanen.

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