Schul-WLAN für alle? 

Ja, aber ohne ungeschützte Sparmodelle und Privatisierung!

HLZ 1/2019: Digitalisierung und Schule

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Von allen Seiten wird völlig zu Recht ein schnellerer Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen gefordert. Das Beispiel der geplanten Einführung von WLAN an einigen Frankfurter Schulen zeigt aber auch, welche Schwierigkeiten in einem scheinbar einfachen Projekt liegen. 
Im „Integrierten Schulentwicklungsplan für die Stadt Frankfurt“ aus dem Jahr 2015 wurde festgelegt, dass die Einführung und Nutzung von WLAN an 14 Schulen erprobt werden soll. Seitdem sind einige Jahre vergangen, in denen wenig passiert ist. Nicht zu Unrecht fordern Schulleitungen und Personalräte inzwischen lautstark und öffentlich, dass dieser Stillstand umgehend beendet wird. Und auf einmal bewegt sich doch etwas. Vom zuständigen Bildungsdezernat gab es eine Vorlage für die Ausstattung mit WLAN, das an das „Pädagogische Netz“ der Stadt Frankfurt angeschlossen werden soll. Hierdurch wäre neben personalisierten Zugängen auch der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet.

Und jetzt kommen die oben angesprochenen politischen Interessen ins Spiel: Die Verabschiedung der Vorlage wurde immer wieder verzögert. Der Frankfurter CDU war das vorgelegte Modell zu bürokratisch und zu teuer, konnte man immer wieder hören und lesen. Sie wollte, dass ihre eigenen Vorstellungen stärker berücksichtigt werden, was sie schließlich auch durchsetzen konnte. Und genau das schafft neue Probleme! Allen 14 beteiligten Schulen wird jetzt als alternative Variante ein „Offenes WLAN“ ohne personalisierten Zugang und Jugendschutz angeboten. Dies bedeutet, dass sich jeder einloggen und alle Inhalte, die das Internet so bietet, aufrufen kann. Man könnte also auch sagen: Nicht nur offen, sondern vor allem ungeschützt. Und das an Orten, an denen Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse sind! 

Es gibt gute Gründe und viele sinnvolle Möglichkeiten, im Unterricht Computer und andere moderne Medien zu nutzen. Dafür sollte allen Schulen auch die notwendige Technik und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden – und wenn sie es wünschen, auch WLAN. An ein offenes WLAN knüpfen sich jedoch viele Fragestellungen, die nicht positiv zu beantworten sind. Was geschieht beispielsweise, wenn über das offene WLAN illegale Inhalte geladen werden? Wer haftet in diesen Fällen? Wer soll die sachgemäße Nutzung überprüfen: die Lehrkräfte, die Schulleitung oder gar niemand? Mit welchem Arbeitsaufwand? Über ein offenes WLAN können sich Dritte sehr einfach Zugang zu den damit verbundenen Endgeräten von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Schulen verschaffen. Aus diesen Gründen ist ein offenes WLAN für Schulen abzulehnen. Inzwischen hat die CDU noch eine weitere Variante ins Spiel gebracht. Danach soll Schulen die Möglichkeit angeboten werden, private Anbieter mit dem Aufbau und Betrieb eines WLAN-Netzes zu beauftragen. Wie dies juristisch zu handhaben ist, bleibt unklar. Wer schließt hier mit wem einen Vertrag? Welche Standards hat ein solches WLAN? Hat die Schule Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, wenn sich Vertragskonditionen ändern? Welche Daten werden wo gespeichert? Wer überprüft die Einhaltung dieser Standards durch gewinnorientiert arbeitende Unternehmen?

Das Projekt „Offenes WLAN an Frankfurter Schulen“ darf so nicht umgesetzt werden. Schulen sind Orte, an denen Schülerinnen und Schüler geschützt lernen und sich entwickeln sollen. Ein frei verfügbarer, unkontrollierter Internetzugang ohne Jugendschutz widerspricht diesem Grundsatz fundamental. Schulen, die WLAN wünschen, sollen dies auch schnell erhalten. Im Vordergrund sollte aber immer die pädagogische Arbeit und deren bestmögliche Unterstützung stehen. Dafür braucht es keine Experimente mit Sparmodellen und Privatisierungsideen. 

Sebastian Guttmann

Sebastian Guttmann ist im Team mit Laura Preusker Vorsitzender des GEW-Bezirksverbands Frankfurt.

Noch ganz am Anfang stehen die Bemühungen, die zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern durch die permanente Erreichbarkeit auf Smartphones, durch Messengerdienste und auf schulinternen Plattformen einzuschränken. Mehrere Gesamtpersonalräte haben deshalb wie der GPRLL Bergstraße/Odenwald „Dienstvereinbarungen zur elektronischen Kommunikation“ abgeschlossen

Diensvereinbarung des GPRLL (Berstraße) zu elektronischer Kommunikattion

Digitalpakt: Keine Zeit für Kirchturmspolitik

Die GEW tritt schon lange für eine Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz ein. Auch Hessen gehört jetzt zu den Bundesländern, die die Grundgesetzänderung und damit auch den „Digitalpakt“ blockieren. Die GEW bekenne sich zum Bildungsföderalismus, aber für „Kirchturmspolitik“ sei jetzt keine Zeit mehr, sagte die GEW-Bundesvorsitzende Marlis Tepe. Der enorme Investitionsstau und der dramatische Fachkräftemangel an Schulen und in Kitas zeige, „dass es den Ländern seit Inkrafttreten des Kooperationsverbotes vor mehr als zehn Jahren nicht gelungen ist, ihre Bildungsaufgaben ohne finanzielle Unterstützung des Bundes zu stemmen“. Der Digitalpakt sei notwendig, um die „Schulen fit für die Bildung in einer zunehmend digitalisierten Welt zu machen“.