Sondervermögen Bildungsinfrastruktur von fünf Milliarden Euro

Forderung der GEW an die Landesregierung

Pressemitteilung 3. Juni 2020

Die GEW hat heute die Landesregierung aufgefordert, ein Sondervermögen Bildungsinfrastruktur in Höhe von fünf Milliarden Euro einzurichten.

Dazu sagte die Vorsitzende der GEW, Birgit Koch: „Die Bildungsinfrastruktur in Hessen weist einen erheblichen Investitionsstau auf, das gilt für alle Bildungsbereiche. Besonders große Sorgen machen uns die Schulen. Das reicht von maroden Gebäuden über Hygieneproblemen bis zur IT-Ausstattung. Zwar hat sich hier die Investitionstätigkeit leicht belebt, aber der Investitionsrückstand dürfte immer noch bei mindestens vier Milliarden Euro liegen. Leider weigert sich die Landesregierung nach wie vor, die genaue Höhe zu ermitteln. Auf jeden Fall sollte sich der Aufwärtstrend bei den Investitionen fortsetzen. Zu befürchten ist aber das Gegenteil: Wenn die Konjunktur einbricht, gehen auch die Investitionen gerade auf der kommunalen Ebene zurück. Eine solche Entwicklung muss aber unbedingt vermieden werden – deshalb fordern wir das Land auf, ein Sondervermögen zu schaffen, das für den Zeitraum 2020 bis 2023 Geld für Erhalt und Ausbau der Bildungsinfrastruktur bereitstellt.“

Nach Auffassung von Koch sollte die Landesregierung den Schulen in Hessen auf Basis des Sondervermögens auch die erforderlichen Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung zu stellen: „Es ist davon auszugehen, dass auch im kommenden Schuljahr der Präsenzunterricht in den Schulen eingeschränkt bleibt. Damit kommt den digitalen Medien eine entscheidende Bedeutung für das Lernen zu Hause zu. Wir haben als GEW immer wieder darauf hingewiesen, dass die Digitalausstattung an den Schulen, der Ausbau des entsprechenden Fortbildungsangebots sowie der Gewährleistung eines professionellen IT-Supports weit hinter den Erfordernissen zurückbleibt.“

Roman George, bildungspolitischer Referent bei der GEW Hessen, hat zu die Kosten für die digitale Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschulen in Hessen ermittelt: „Grundlage hierfür ist die Annahme, dass für einen größeren Teil der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und in der Sekundarstufe I sowie für alle in der Sekundarstufe II individuelle Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Auch alle Lehrkräfte bekommen dienstliche Endgeräte. Auf dieser Berechnungsbasis decken die – von Bund und Land für den Zeitraum 2019 bis 2024 bereitgestellten Mittel – in Höhe von rund 540 Millionen Euro gerade ein Drittel des eigentlichen Bedarfs. Die fehlende Milliarde sollte aus dem von der GEW geforderten Sondervermögen kommen.“

Abschließend verwies Birgit Koch auf die positiven Erfahrungen, die das Land Hessen mit seinem Sonderinvestitionsprogramm im Zuge der Weltwirtschaftskrise gemacht hat: „Dieses Programm hat die Investitionstätigkeit des Landes und der Kommunen belebt und ist auf der kommunalen Ebene zu einem großen Teil in die Schulen geflossen. So konnten zumindest einige Schulen in Stand gesetzt werden, und es wurde in nicht unerheblichem Umfang Beschäftigung gesichert. Leider sind die Schulbauinvestitionen mit dem Auslaufen des Programms stark gesunken. An die positiven Erfahrungen aus den Jahren 2009 ff. kann und sollte die Landesregierung jetzt anknüpfen!“