An die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen

Rundschreiben der Vorsitzenden zum Regelbetrieb für hessische Grundschulen ab 22. Juni

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir können die Entscheidung des Kultusministers und der Landesregierung  zum vollständigen Unterrichtsbetrieb überhaupt nicht nachvollziehen und sind darüber ebenso aufgebracht wie ihr. Die ersten, zweiten und dritten Klassen sind gerade einmal seit 1 ½ Wochen  überhaupt wieder in der Schule und  konnten erst seit einigen Tagen an die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln herangeführt werden. Das alles verlangte von euch allen in den Grundschulen – Lehrkräften wie Schulleitungen -  nicht nur großes Einfühlungsvermögen und  Hartnäckigkeit, sondern auch große und aufwendige Vorbereitungen und immer wieder Mehrarbeit – dafür wäre ein Wort des Dankes von Seiten des Kultusministers angebracht gewesen.

Noch am 7. Mai 2020 gab es den Erlass des Kultusministeriums, der ankündigte, die getroffenen Regelungen sollten bis zu den Sommerferien gelten! Und jetzt soll von einem Tag auf den anderen alles wieder anders sein?  Für uns sieht Verlässlichkeit anders aus!

In der Schule sollen jetzt feste Gruppen von bis zu 25 Kindern  bis zu 5 Stunden in engen, schlecht belüftbaren  Räumen sitzen und unterrichtet werden. Alles muss wieder neu gemacht werden Raumpläne, Stundenpläne, Personaleinsatzpläne, Aufsichtspläne, nach den neuen Vorgaben hergerichtet und erstellt werden, Eltern müssen informiert werden und neue Regelungen erklärt bekommen und vieles mehr. Klar ist, dass alle Grundschulen wieder komplett neue Planungen und Hygienepläne erstellen müssen, um den Unterricht in den festen Lerngruppen mit einem möglichst gleich bleibenden Team von Lehrkräften abzudecken. Viele Fragen sind dabei noch völlig ungeklärt: Wie sollen ein gestaffelter Unterrichtsbeginn und ein gestaffeltes Unterrichtsende so geregelt werden, wenn zugleich doch die Zeiten der verlässlichen Schule für alle gelten sollen? Wie wird das „Sich-Nicht-Begegnen“   in den Pausen geregelt? Wie sieht es mit gemischten Gruppen bei der Schulbeförderung aus? Gibt es überhaupt eine Schulbeförderung? Und wie passt das in ein Konzept von Abstandhalten in allen anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens  hinein? Auf all diese Fragen erhalten die Schulen keine Antwort.

Von Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Kolleginnen und Kollegen also keine Spur. Das alles ist zwei Wochen vor den Ferien nicht notwendig, denn viel wichtiger als die symbolische Öffnung der Schule an zehn Unterrichtstagen ist eine verantwortungsvolle und verlässliche Planung für das nächste Schuljahr. Es geht darum,  alle Möglichkeiten zu berücksichtigen, das heißt sowohl eine weitgehende Rückkehr zum Regelunterricht unter Beachtung von Hygienevorschriften als auch die einer zweiten Welle der Pandemie.

Für einen demokratischen Planungsprozess, an dem alle beteiligt werden – also Politik und Interessensvertretungen der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, Gewerkschaften und selbstverständlich Virologinnen und Virologen setzen wir uns als GEW Hessen ein. Es muss endlich aufhören, dass alle die Infos des  Kultusministers zuerst aus der Presse erfahren.

Wir bereiten gerade verschiedene Aktivitäten vor, um eine gute Planung für das kommende Schuljahr einzufordern, die auch den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Pädagoginnen und Pädagogen an Schulen berücksichtigt.

Das geht nur gemeinsam!

Siehe auch unsere Pressemitteilung dazu.