GEW fordert: A 13 für alle

Grundschule: Hohe Anforderungen - niedrigeres Gehalt

HLZ 11/2015: Frauenarbeit

Die Landesdelegiertenversammlung der GEW Hessen beschloss im November 2014 den Antrag der Fachgruppe Grundschulen „A 13 für alle“ und unterstrich damit nochmals die Forderung nach einer gleichen Eingangsbezahlung für alle Lehrämter. Vorausgegangen waren Aktionen einzelner GEW-Kreisverbände und des GEW-Bezirksverbands Südhessen mit Briefen an den Kultusminister und Protestmails zu Weihnachten. Sie sollten verdeutlichen, dass die unterschiedliche Bezahlung der Lehrämter mit den  zunehmenden Anforderungen an die (vielen) Lehrerinnen und (wenigen) Lehrer in den Grundschulen nicht zu vereinbaren ist.

Zunächst einige Fakten:

  • Grundschullehrerinnen erteilen wöchentlich 29 Pflichtstunden, Lehrkräfte an Haupt- und Realschulen 27 und Lehrkräfte an Gymnasien 26.
  • 91 Prozent der Lehrkräfte an den hessischen Grundschulen sind Frauen, in allen anderen Schulformen zusammen sind es 61 Prozent und an Gymnasien 57 Prozent (Stand: 1.11.2014). 
  • Grundschullehrerinnen werden nach A 12 besoldet, alle anderen Lehrämter nach A 13. Der Unterschied zwischen den beiden Besoldungsstufen beträgt monatlich je  nach Stufe zwischen 10 und 15 Prozent. Das entspricht einem Unterschied von 350 bis 500 Euro im Monat.

Die meisten Veränderungen in Schule und Unterricht wurden in den letzten Jahrzehnten zuerst in den Grundschulen umgesetzt und haben dort zu einer veränderten Lehr-  und Lernkultur beigetragen. Gleichzeitig haben gesellschaftliche Veränderungen dazu geführt, dass sich die Entwicklungsunterschiede der Kinder bei der Einschulung deutlich vergrößert haben. Dies wirkt sich entscheidend auch auf die Arbeit der Lehrkräfte aus. Eine individuelle Förderung mit entsprechenden Förderplänen ist für eine Vielzahl von  Kindern nötig und erfordert vermehrte Beratung mit unterschiedlichen Stellen und Personen.

Die Grundschule versteht sich schon lange als inklusive Schule. Mit dem Beginn der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bandbreite der Leistungsmöglichkeiten der Kinder noch erweitert und die Aufgaben der Lehrkräfte sind gewachsen. Der Beratung der Eltern kommt größere Bedeutung zu. Die  Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams erfordert viel Zeit für die Beratung über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner Kinder. Runde Tische mit  außerschulischen Kooperationspartnern sind oft für mehrere Kinder einer Klasse erforderlich. Vielfach berät sich die Grundschullehrerin mit anderen, für die die Beratung selbstverständlich in ihrer Arbeitszeit liegt oder mindestens zeitanteilig angerechnet wird. Mit der inklusiven Beschulung kamen weitere Dokumentations- und   Verwaltungsaufgaben a uf die Lehrerinnen zu. All diese Tätigkeiten nehmen zusammen oft mehr Zeit in Anspruch als die Arbeit mit den Kindern.

Dies dürfte auch eine erklären, warum von 122 Überlastungsanzeigen 91 aus Grundschulen kommen (HLZ S. 5). Um das Lernen der Kinder im Grundschulalter zu fördern und  eine optimale Entwicklung für jedes einzelne Kind zu ermöglichen, bedarf es zum einen einer umfassenden fachlichen, didaktischen und methodischen Kompetenz. Zum anderen leistet die Grundschullehrkraft bedeutende Beziehungsarbeit, um den Kindern emotionale Stabilität in einer wichtigen Phase ihrer Entwicklung zu vermitteln. Dies fordert neben persönlichem Einsatz die ständige Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem Bereich der Pädagogik und der pädagogischen Psychologie.

Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer legen die Grundlagen für den weiteren Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler. Die Arbeit der Grundschullehrerinnen wird  jedoch nach wie vor niedriger entlohnt, da der politische Wille zur gleichen Bezahlung fehlt. Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern wird damit zementiert. Die GEW  wird in der nächsten Zeit verstärkt auf diese Ungerechtigkeit hinweisen und ihre Forderung „A 13 für alle“ bekräftigen.

Freitag, 13. November 2015

Vergleicht man die Besoldung von Lehrkräften in Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 und A 13, dann ist der 13. November in diesem Jahr der erste unbezahlte Arbeitstag für Grundschullehrkräfte: Den Rest des Jahres arbeiten sie dann umsonst. Um dies uns und der Öffentlichkeit bewusst zu machen, fordern wir euch auf, mit vielen Kolleginnen   und Kollegen zu den Schulämtern zu gehen und der Frauenbeauftragten als Ansprechpartnerin unsere Resolutionen zu übergeben: A 13 für alle!

Susanne Hoeth und Heike Rickert-Fischer
Landesfachgruppe Grundschule der GEW Hessen