Jetzt Freistellung von VERA-3 beantragen

Anträge an Schulamt bis 27. März

Rund 100 Grundschulen haben in den letzten beiden Jahren die Freistellung von den Vergleichsarbeiten beantragt und damit eine wichtige pädagogische Diskussion in Gang gebracht, die auch das Kultusministerium erreicht hat.

Die als Instrument der Unterrichtsentwicklung gepriesenen Vergleichsarbeiten können ihrer zugeschriebenen Aufgabe allerdings bestenfalls nur dann gerecht werden, wenn die Lehrkräfte sie aus pädagogischer Überzeugung heraus einsetzen und für ihren Unterricht nutzen.

In der HLZ 3/2015 könnt ihr hierzu auch einen Artikel von Susanne Hoeth (Vorsitzendenteam der Fachgruppe Grundschulen) finden.

Viele Lehrkräfte sehen die Tests im Widerspruch zu ihren pädagogischen Grundsätzen und ihrer täglichen Arbeit und nutzen sie daher nicht für die Entwicklung ihres Unterrichts. Viele Grundschulen, die sich um eine inklusive Schulentwicklung bemühen, nutzen andere Möglichkeiten zur Unterrichtsentwicklung. Durch unsere Anträge von Jahrgangs-, Gesamt- und Schulkonferenzen verleihen wir unserer Forderung Nachdruck, die Verpflichtung zum Einsatz der Tests aufzuheben.

Die GEW wird versuchen, den Dialog darüber mit dem Kultusminister und anderen Verantwortlichen weiterzuführen. Dabei werden wir auch darauf drängen, dass die Anträge in diesem Jahr endlich individuell geprüft werden.

Damit die Schulämter dazu ausreichend Zeit haben, sollten die Anträge bis zum 27. März dort eingegangen sein.