Anhörung im hessischen Landtag

Mehr Geld für gute Lehre und studentische Partizipation

HLZ 11/2020: Digitale Hochschule

Ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Koalition sieht vor, dass die Landesmittel, die die abgeschafften Studiengebühren in Hessen kompensieren und zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL-Mittel) beitragen sollen, zu 80 Prozent in das Grundbudget der Hochschulen überführt werden. Bei der Anhörung im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst am 27. August wurde die GEW Hessen von Kyra Beninga, der AStA-Vorsitzenden der Goethe-Universität, und Na­thalie Schäfer, der Bundessprecherin der Studentinnen und Studenten in der GEW, vertreten.

Bei der Anhörung machten wir im Namen der GEW Hessen deutlich, dass die langersehnte Verstetigung der Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL) ausdrücklich zu begrüßen ist, da nun endlich mehr unbefristetes Personal in Lehre und Verwaltung eingestellt werden kann. Zugleich forderten wir, dass die Schaffung zusätzlicher Dauerstellen in den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen mit möglichst konkreten Kennzahlen verbunden werden muss. Bereits bei der Unterzeichnung des Hochschulpaktes hatte die GEW angemahnt, dass das im Koalitionsvertrag benannte Ziel einer „Wiederherstellung der Betreuungsverhältnisse von 2005“ nur mit einer langfristigen Finanzierung von 3.000 neuen Vollzeitstellen an hessischen Universitäten erreichbar sein wird. Hierfür müssten in einem ersten Schritt bis 2024 2.000 Stellen geschaffen werden (1).

Die 2021 beginnende jährliche Steigerung des Globalhaushaltes um 4 Prozent kann nur ein erster Schritt sein, um die drastische Unterfinanzierung der Hochschulen auszugleichen und die Betreuungsrelation signifikant verbessern zu können. Auch die Ausgangssumme in Höhe von 92 Millionen Euro ist als Basis für die neue Mittelzuweisung zu gering, denn durch die Überführung und zukünftige Steigerung der Mittel erfolgt kein Ausgleich für die faktische Reduktion in der Vergangenheit. Diese Ausgangssumme wurde seit zwölf Jahren nicht an die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst und bedarf angesichts gestiegener Studierendenzahlen und Personalkosten einer deutlichen Aufstockung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 20 Prozent der bisherigen Mittel weiterhin projektbezogen zur Verfügung stehen und in paritätisch besetzten Studienkommissionen vergeben werden. Die GEW fordert dagegen eine verbesserte Relation von Projekt- und Dauermitteln zugunsten studentischer und interdisziplinärer Initiativen. So sollten mindestens 25 Prozent der den Hochschulen zweckgebunden zur Verfügung gestellten Mittel auf zentraler und dezentraler Ebene für diese Projekte verwendet werden. Dadurch könnte studentischen Projekten mehr Raum geboten und das innovative Potenzial der jungen Mitglieder der akademischen Gemeinschaft stärker gefördert werden. Studierende könnten so wichtige Erfahrungswerte hinsichtlich der Antragskonzeption, Einbringung, Umsetzung und schließlich der Evaluierung eigener Projekte sammeln. Sie könnten ihre Kompetenzen im eigenverantwortlichen und mündigen Umgang mit Geldern sowie mit eigenen Forschungsinteressen und -schwerpunkten stärken und sich aktiv in Forschungsdebatten einbringen. Durch eigene QSL-Anträge könnten sie ihr Recht auf freie Bildung und Lehrmittelwahl verwirklichen. Eine solche Einbindung der Studierenden in die aktive Gestaltung der Lehre würde zudem die individuelle Identifikation mit der Hochschule intensivieren.

Tatsächlich ist der Gesetzentwurf mit einer deutlichen Reduzierung der Mitbestimmungsmöglichkeit von Studierenden verbunden, die als Statusgruppe maßgeblich von der Verwendung der QSL-Mittel betroffen sind, denn bisher wurden die QSL-Mittel vollumfänglich in paritätisch besetzten Studienkommissionen vergeben. Damit war gewährleistet, dass Sichtweisen aller Hochschulangehörigen berücksichtigt werden konnten. Mit der Überführung von 80 Prozent der QSL-Mittel in die regulären Haushalte der Hochschulen wird das Mitbestimmungsrecht dieser Kommissionen beschnitten und die Entscheidungshoheit der Präsidien gestärkt. Die von uns geforderte verbindliche Erhöhung des Mindestanteils auf 25 Prozent würde dagegen in Verbindung mit einer kontinuierlichen Steigerung des Globalhaushaltes zumindest eine Annäherung an bisherige Werte bedeuten. Außerdem ist es uns wichtig, die studentische Mitbestimmung über die Gelder so weit wie möglich zu erhalten. Unbefristete Stellen und sinnvolle Investitionen sind nie an den studentischen Vertreterinnen und Vertretern in den Kommissionen gescheitert.

Deshalb haben wir in der Anhörung auch daran erinnert, dass die QSL-Mittel nicht als Ausgleich für generelle Defizite in den Haushalten der Universitäten herhalten sollten, sondern als nachhaltige Möglichkeit zur didaktisch-methodischen Weiterentwicklung der Lehre eingeführt wurden. Diese ursprüngliche Zielsetzung der QSL-Mittel muss wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Das Problem der fehlenden Dauerstellen müsste langfristig in den regulären Grundmitteln des Hochschulpaktes Beachtung finden.

Kyra Beninga und Nathalie Schäfer

(1) Suche: Frist ist Frust auf unserer Homepage

Foto: Aktion in Kassel