Betreuung von Studierenden

GEW kritisiert Verschlechterung in der Betreuung von Studierenden in Hessen

„Die Landesregierung stellt den hessischen Hochschulen so viel Geld wie noch nie zur Verfügung. Was ist diese Aussage wert?“, fragt sich Nina Ulbrich, Referatsleiterin für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen und Doktorandin an der Universität Kassel, angesichts der heute vom Hessischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten zum Hochschulpersonal für das Jahr 2015. Danach verschlechtere sich die Betreuungsrelation zwischen Wissenschaftlern und Studierenden weiter. Im Jahr 2015 hatte ein hauptberuflich tätiger Wissenschaftler - viele arbeiten in Teilzeit - rein rechnerisch 14,34 Studierende zu betreuen, ein deutlicher Anstieg zu 2007 (11,24) und auch eine leichte Verschlechterung zu 2014 (14,1). Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Bisher reagieren viele Hochschulen auf den erhöhten Lehrbedarf durch die massenhafte Vergabe von Lehraufträgen auf Honorarbasis. „Lehraufträge sind Dumping-Angebote für Selbstständige, die damit auf die Stunde gerechnet in der Regel deutlich weniger als den gesetzliche Mindestlohn verdienen“, so Nina Ulbrich mit Blick auf ihre Erfahrungen an der Universität Kassel. Ihre Hochschule ist mit fast 1.000 Lehraufträgen hessischer Spitzenreiter. Insgesamt stieg die Zahl der Lehrbeauftragten von 2007 von 4380 auf einen Rekordstand von 6950 im Jahr 2014. Im Jahr 2015 wurden erstmals mit 6772 weniger Lehraufträge vergeben. „Dies liegt an einer Kurskorrektur der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die 2015 weniger Lehraufträge vergaben und dafür versuchten, reguläre Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Dies kann jedoch nicht ohne weitere zusätzliche Gelder gelingen“, weiß Tobias Cepok, ebenfalls Referent der GEW für Hochschulen. Cepok bilanziert den Eindruck der GEW: „Die nach wie vor hohe Zahl der Lehrbeauftragten und die gleichzeitig verschlechterte Relation zwischen Personal und Studierenden haben negative Konsequenzen für die Qualität der Lehre und Verwaltung, aber auch insbesondere für die Arbeitsbedingungen in den Hochschulen.“ Im Wintersemester erhöhte die Hochschulen fast flächendeckend die zulässige Obergrenze für die Zahl der Studierenden pro Seminar auf 60 Personen.

GEW kritisiert Verschlechterung in der Betreuung von Studierenden in Hessen