Hochschulen

2019: Zum Koalitionsvertrag in Hessen

„Vieles hört sich gut an. Aber wird es auch umgesetzt?“

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen verspricht einige Verbesserungen im Bereich von Hochschule und Forschung, auf deren Umsetzung die GEW Hessen genau achten wird. Die geplante Erhöhung der Grundfinanzierung um 4 Prozent pro Jahr im Rahmen des neuen Hessischen Hochschulpakts ist zu begrüßen, denn eine Abkehr von der seit langem in der Kritik stehenden Projekt- und Drittmittelfinanzierung ist Voraussetzung für eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft. Auch die Absicht, sich gegenüber dem Bund „für die dauerhafte Verstetigung“ und „Dynamisierung der Bundesmittel“ aus dem Hochschulpakt 2020 einzusetzen, trifft sich mit den Forderungen der GEW. Die zusätzlichen Mittel, die dadurch ins Grundbudget der Hochschulen fließen, sollten allerdings verbindlich in die Schaffung unbefristeter bzw. die Entfristung bestehender Arbeitsverhältnisse investiert und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden.

Die Unterschriftenkampagne für eine Entfristungsoffensive an den hessischen Hochschulen läuft noch bis Ende April.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, „mehr wissenschaftliches Personal zu beschäftigen und befristet eingestelltes Personal entfristen zu können“ (S.183). Die Forderung nach Dauerstellen für Daueraufgaben gehört seit dem Templiner Manifest zu den Kernforderungen der GEW. Bei der geplanten Begrenzung von Kurzzeit- und Kettenbefristungen fehlen uns klare Ziele und genaue Vorgaben, welche Aufgaben als Daueraufgaben anzusehen sind. So werden die „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ mit keinem Wort erwähnt, obwohl gerade sie durch ihr hohes Deputat den Lehrbetrieb vieler Hochschulen am Laufen halten und dennoch in 45 Prozent der Fälle mit befristeten Verträgen abgespeist werden. Sie erledigen in aller Regel keine „besonderen“, sondern dauerhafte Aufgaben in der Lehre. Daher fordert die GEW ihre unmittelbare Entfristung. Das Gleiche gilt für administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ebenfalls Daueraufgaben wahrnehmen und zu 20 Prozent nur befristet beschäftigt sind.

Die Koalition will gemeinsam mit den Hochschulen einen „Kodex für gute Arbeit“ entwickeln. Die GEW hat dafür mit dem Herrschinger Kodex bereits vor Jahren eine Grundlage für die Vereinbarung überprüfbarer Ziele zur Entfristung und verbindlicher Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt. Damit es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt, darf der „Kodex für gute Arbeit“ nicht in Form einer einseitigen freiwilligen Selbstverpflichtung der Arbeitgeber beschlossen werden. Wir brauchen eine verbindliche Regelung, bei deren Vereinbarung und Überprüfung Personalräte und Gewerkschaften beteiligt werden.

Die GEW begrüßt die vorgesehene Verbesserung der Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte. Die Absicht, Krankheit, Urlaub und Vergütung „ähnlich zu Tarifverträgen“ zu regeln (S. 184), ist unzureichend. Die GEW Hessen fordert eindeutig die Aufnahme der Hilfskräfte in den TV-H.

Generell steht den erfreulichen Formulierungen im Koalitionsvertrag die Frage gegenüber, ob, wann und wie sie umgesetzt werden. So fand sich der Satz, nach dem Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden sollen, bereits im vorherigen Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung. Trotzdem liegt die Befristungsquote des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals nahezu unverändert bei etwa 93 Prozent und damit so hoch wie in keinem anderen Bereich. Ob die Hoffnung berechtigt ist, dass sich daran mit der grünen Wissenschaftsministerin Angela Dorn etwas ändert, muss sich erst noch erweisen – etwa im Laufe der aktuellen Tarifrunde oder bei den anstehenden Verhandlungen über Zielvereinbarungen im Rahmen des Hessischen Hochschulpakts.

Felix Hauf

Felix Hauf ist Referent der GEW Hessen für Hochschule, Forschung und Jugendbildung.