Kampffeld politische Bildung

Eine Situationsbeschreibung aus dem Forum kritische politische Bildung

Vorabdruck aus: HLZ 6/2022

Das Feld der politischen Bildung unterliegt permanenten Aushandlungen – ihre Aufgaben, Inhalte und Ziele, ihre Arbeitsweisen und Methoden, aber auch ihre theoretische Bestimmung werden von Akteur_innen von innerhalb wie außerhalb der Profession immer wieder ver- und ausgehandelt und sind als durchaus heterogen zu begreifen. Politische Bildung ist damit weder als ein festgelegtes Konzept zu beschreiben, noch als ein unpolitisches Verhältnis aufzufassen, denn die Frage nach Aufgaben, Zielen und Bestimmungen werden (auch) gesellschaftspolitisch verhandelt.

Dieses ambivalente Verhältnis ist dabei nicht neu, zeigt sich aber aktuell sehr deutlich: Während politische Bildung einerseits angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen von Klimakrise, Autoritarismus, Verschwörungserzählungen und Desinformation angerufen ist, verstärkt Beiträge zur (Re-)Demokratisierung zu leisten, wird sie andererseits mit Neutralitätsforderungen und Präventionsaufgaben adressiert. Die Räume autonomer und vielfältiger politischer Bildungsarbeit werden dabei immer enger, was sich auf mehreren Ebenen beschreiben lässt:

Schauplatz Ministerielle Übergriffe und Programmsteuerungen: Direkte Einflussnahmen aus Ministerien sind etwa im vergangenen Jahr deutlich geworden, als das Bundesinnenministerium die ihm unterstellte Bundeszentrale für politische Bildung anwies, den Teaser zum Dossier ‚Linksextremismus‘ durch eine Definition aus der Feder des Verfassungsschutzes zu ersetzen. Was bedeutet ein solcher Eingriff in Definitionskonstitutionen für das Feld politischer Bildung, in welchem die Zentralen auf Bundes- und Landesebene eine wichtige Institution darstellen?

Mit bundesweiten Projektförderprogrammen steuern Ministerien zudem immer stärker die inhaltliche Arbeit freier Träger. Während Regelförderungen nicht im notwendigen Ausmaß erhöht werden, fließen zunehmend Projektfördermittel in spezifisch festgelegte Projektarbeit zu vorgegebenen Zielen. Da die Programme zeitlich befristetet sind, fehlt hier die Sicherheit einer langfristigen Finanzierungsperspektive. Vor allem kann Bildungsarbeit immer weniger unabhängig von Programmlogiken konzipiert werden, denn die auf Trägerautonomie basierende plurale Struktur der außerschulischen Bildungsarbeit ist durch Unzulänglichkeiten und Lücken institutioneller Förderung im Kern getroffen.

Das geplante Demokratiefördergesetz verspricht eine Verstetigung der Förderung für bestimmte Bereiche politischer Praxis und Bildung. Die Bezüge auf das Konzept der ‚wehrhaften Demokratie‘ und auf ‚Extremismusprävention‘ (vgl. BMFSFJ und BMI 2022) offenbaren aber ein problematisches Demokratie- und Staatsverständnis sowie bewahrpädagogische Tendenzen. Politische Bildung wird vom Ziel der Emanzipation und Mündigkeit entkoppelt.

Schauplatz Neutralitätsforderungen: Bildungsarbeiter_innen in Schulen, aber auch bei freien Trägern sowie Wissenschaftler_innen werden vermehrt mit einem vermeintlichen ‚Gebot politischer Neutralität‘ für ihre Bildungsarbeit konfrontiert. Insbesondere die AfD stellt entsprechende Anfragen in den Parlamenten und adressiert dabei vor allem Akteur_innen einer emanzipatorischen, menschenrechtsorientierten, rassismuskritischen und/oder geschlechterreflexiven Bildungsarbeit. Auch andere Parteien greifen diese Postulate auf. Die in der Konsequenz erfolgende Forderung nach Fördermittelentzug oder dem Entzug des Status als freier Träger der Jugendhilfe oder der Gemeinnützigkeit von Trägervereinen stellt eine teils existenzbedrohende Sanktionsandrohung dar (vgl. Sämann 2021). Wie gehen Verwaltung und Politik mit diesen Forderungen um? Welche Wirkung entfaltet die Debatte um dieses vermeintliche Neutralitätsgebot es bei den Trägervereinen und in Schulen, bei Mitarbeiter_innen und bei den Teilnehmenden?

Schauplatz Antiextremismus und Versicherheitlichung: Die Debatten um die 2011 durch das damalige Bundesfamilienministerium eingeführte ‚Extremismusklausel‘, welche Träger politischer Bildung unterzeichnen mussten, sofern sie staatliche Mittel beziehen wollten, führte zwar zu einer weitgehenden Rücknahme dieser Regelung (Amadeu Antonio Stiftung 2011). Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird in Bundes- und teilweise auch Landesprogrammen jedoch weiterhin verlangt (Bürgin 2021, S. 29). Womit begründet sich das Misstrauen, staatlicherseits ein solches Bekenntnis fordern zu müssen, und in welcher Tradition steht es? Zudem nutzen Bundesministerien Informationen des Verfassungsschutzes, um die „missbräuchliche Inanspruchnahme von Förderungsprogrammen“ durch „extremistische“ Akteur_innen auszuschließen. Seit 2018 ist etwa in Hessen die geheimdienstliche Überprüfung der Mitarbeiter_innen von Organisationen, die erstmals Landesmittel für Demokratieförderung beantragen, explizit im Verfassungsschutzgesetz (§ 20) verankert. Mit Blick auf die Ausschlüsse, die im Zuge des vor fünfzig Jahren eingeführten sog. ‚Radikalenerlasses‘ 1972 und den daraus gefolgten Berufsverboten vor allem im Bildungsbereich durchgesetzt wurden, ist eine Kritik sicherheitspolitischer und antiextremistisch legitimierter Bestimmungen von Zugängen und finanzieller Vergabepraxis auch historisch begründet. Sie zeigt, dass „die Beschneidung von Demokratie zur, wenn auch beabsichtigten, Stärkung der Demokratie ein gefährliches Spiel oder sogar ein Trugschluss [ist]“ (Feldmann 2021, o.S.).

Schauplatz Privatisierung: Schon länger gestalten Akteur_innen der Zivilgesellschaft das Feld der politischen Bildung, vor allem in Form von Initiativen, Vereinen, freien Trägern und Nicht-Regierungsorganisationen. Es gewinnen jedoch auch private Akteur_innen zunehmend Einfluss auf politische Bildungsarbeit. Hier stellt sich die Frage, inwiefern dabei Partikularinteressen von Akteur_innen wie etwa unternehmensnahen Stiftungen einen Einfluss hinsichtlich inhaltlicher Verschiebungen und struktureller Abhängigkeiten von Bildungsarbeit entwickeln, schließlich sind unternehmensnahe Stiftungen selbst „Profiteure ungleicher Vermögensverteilung, fungieren als Eigentümer von Unternehmen oder befinden sich in direkter finanzieller Abhängigkeit von Unternehmen“ (Hirsch 2019, S. 295).

Schauplatz Gemeinnützigkeit: Mehreren Trägern politischer Bildung wurde in den vergangenen Jahren die Gemeinnützigkeit aberkannt, etwa weil ihre Bildungsarbeit vermeintlich unzulässig die politische Willensbildung beeinflusse, weil ihrer Bildungsarbeit angeblich eine ‚geistige Offenheit‘ fehle oder weil sie in einem Verfassungsschutzbericht als ‚extremistisch‘ bezeichnet wurden. Dies bedeutet nicht nur einen allgemeinen Mangel an Rechtssicherheit für sich politisch betätigende Vereine, sondern letztlich eine gravierende Einschränkung in ihren Möglichkeiten zur Äußerung einer politischen Haltung sowie zur politischen Partizipation generell (vgl. DemoZ Ludwigsburg 2021).

Einladung zur Mitwirkung / Call for Participation

Die angeführten Aushandlungen sind als solche zu begreifen, in denen auch Akteur_innen der politischen Bildung mit handeln und verhandeln. Inwieweit sich dabei jedoch auch schleichende Deutungsverschiebungen, Übernahmen von Förderlogiken sowie Strukturerosionen etablieren, soll im Rahmen der Tagung ‚Kampffeld politische Bildung‘ vom 9. bis 11. März 2023 an der Universität Siegen diskutiert werden. Eine Arbeitsgruppe des Forum kritische politische Bildung organisiert das Programm mit Vorträgen, Workshops, Diskussionspanels und anderen Formaten. Wir freuen uns über Beitragsvorschläge und Beteiligung von Menschen aus allen Bereichen der politischen Bildungspraxis und der Wissenschaft – den Call for Participation finden Sie hier, Einreichungen sind bis zum 30. Juni 2022 möglich. Informationen zu Programm und Anmeldung werden später ebenfalls unter dieser Adresse zu finden sein.


Jana Sämann ist Teil der Vorbereitungsgruppe zur Tagung „Kampffeld politische Bildung“ des Forums kritische politische Bildung, welche im März 2023 stattfinden wird. Im Forum vernetzen sich Wissenschaftler_innen und politischen Bildner_innen, die eine kritisch-emanzipatorische politische Bildung theoretisch denken und konzeptionell weiterentwickeln.

Literatur

Die folgenden Veröffentlichungen sind alle online frei zugänglich.

Amadeu Antonio Stiftung (2011): Die Extremismusklausel. Eine Chronik der Ereignisse. Hier verfügbar

BMFSFJ und BMI (2022): Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI für ein Demokratiefördergesetz. Hier verfügbar

Bürgin, Julika (2021): Extremismusprävention als polizeiliche Ordnung. Zur Politik der Demokratiebildung. Weinheim: Beltz Juventa. Hier verfügbar

DemoZ Ludwigsburg (2021): Haltung bleibt gemeinnützig. Positionspapier zu „Politische Bildung innerhalb der Zivilgesellschaft“. In: Pigorsch et al., S. 30–35.

Feldmann, Dominik (2021): Ein hochaktuelles Relikt - Der „Radikalenerlass“ von 1972. In: Forum Wissenschaft (2). Hier verfügbar

Hirsch, Anja (2019): Gemeinwohlorientiert und innovativ? Die Förderung politischer Jugendbildung durch unternehmensnahe Stiftungen. Bielefeld: transcript Verlag. Hier verfügbar

Pigorsch, Stephanie; Herzberg, Carsten; Bubner, Martin; Kärsten, Kay-Uwe; Schultheiss, Julia (Hg.) (2021): Shrinking Spaces. Schrumpfende Räume für die Zivilgesellschaft. Stadtjugendring Potsdam. Potsdam. Hier verfügbar

Sämann, Jana (2021): Jugendarbeit als umkämpfter Raum. Einflussnahmeversuche parteipolitischer Akteur*innen auf Möglichkeitsräume in der Jugendarbeit. In: Pigorsch et al., S. 25–29.