Vertretungen von Schulleitungen, Bildungsverwaltung und GEW zur aktuellen Situation

Gemeinsame Frankfurter Erklärung 4

Gemeinsame Frankfurter Erklärung 4

Der Schulbetrieb während und nach der Corona-Krise |  Jetzt muss das Hessische Kultusministerium (HKM) entschlossen handeln

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen

die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an den beruflichen Schulen und den Studienseminaren für die beruflichen Schule (AGD) | der Arbeitskreis der Direktorinnen und Direktoren hessischer Gesamtschulen (AK Gesamtschulen) | die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) | der Interessenverband Hessischer Schulleiterinnen und Schulleiter (IHS) | der Verband Sonderpädagogik vds LV-Hessen (vds) | die Vereinigung der Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten des Landes Hessen e.V. (VSH)

am 29. Juni 2020 in Frankfurt folgende Erklärung:

Die Digitalisierung an den Schulen nach vorne bringen!

In der Corona-Krise kommen die Nachteile einer digital schlecht ausgestatteten Schule besonders zum Vorschein. Der „Digitalpakt Schule“ mit einem 5 Milliarden-Euro-Topf für den Ausbau der digitalen Infrastruktur an den allgemeinen und berufsbildenden Schulen ist vor mehr als einem Jahr in Kraft getreten. Dennoch kommen diese Gelder nur mehr als schleppend in den Schulen an. Von den auf das Land Hessen entfallenden 496 Millionen Euro sind bisher nur 28 Millionen Euro geflossen. Zusätzlich hat die Bundesregierung ein 500 Millionen Programm für die Beschaffung von Endgeräten aufgelegt, von dem nach dem Verteilungsmodus des Königsteiner Schlüssels auf Hessen 37 Millionen Euro entfallen, zu dem das Land 5 Millionen Euro zusätzlich in Aussicht gestellt hat.

Digitale Lernformen sollen und können den Unterricht in der Schule zwar nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Deshalb muss es mit der Digitalisierung an den hessischen Schulen nun endlich voran gehen.

Nach den Ferien müssen für alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lehrmittelfreiheit digitale Endgeräte als Leihgeräte in den Schulen vorhanden sein, die mit WLAN und einer SIM-Karte ausgestattet sind. Ebenso wird allen Lehrkräften ein dienstliches Endgerät bereitgestellt. Der Support für diese ausgeliehenen Geräte muss zentral als first level Support durch die Schulträger gewährleistet werden, entsprechendes IT-Fachpersonal ist einzustellen. Wir erwarten zudem die Entwicklung und stetige Fortschreibung eines medialen Konzepts von Seiten des HKM.

Die Kommunikation von Seiten des HKM deutlich verbessern!

Die Kommunikation des HKM mit den Schulleiterinnen und Schuleitern sowie den Mitgliedern der Schulleitungen gestaltete sich in den letzten Wochen eher als Nichtkommunikation. Quasi „auf Zuruf“ und nach dem Prinzip „Fahren auf Sicht“ wurden immer zu Beginn der Wochenenden Verordnungen und Pläne an die Schulen geschickt, deren Umsetzung das HKM für den Montag darauf erwartete. Den Schulleitungen blieb bei dieser Überfallkommunikation keine ausreichende Zeit, die Vorgaben aus dem HKM zu prüfen, mit dem Kollegium, den Eltern und Ausbildungsbetrieben zu kommunizieren und schulbezogen umzusetzen.

Diese Kommunikation des Dienstherrn mit den Kolleginnen und Kollegen ist weder transparent noch verlässlich. Sie führt zu großem Unmut und erhöht die ohnehin schon immense Arbeitsbelastung für alle Kräfte in Schulleitung und Schulaufsicht weit über das erträgliche Maß hinaus. Wir erwarten für die Zukunft vom HKM eine Verbesserung der Informations- und Kommunikationspolitik im Sinne von echter Transparenz, Partizipation auf Augenhöhe sowie verlässlichen und realistischen Zeitplanungen. Die bisherige äußerst unbefriedigende Kommunikationsstruktur des HKM zu den Schulleitungen und Schulämtern der letzten Wochen muss aufgearbeitet und auf eine neue Basis gestellt werden. Hierzu sollen – in einem randomisierten Verfahren – Beiräte installiert werden, die dafür Sorge tragen, dass die Kommunikation des HKM zu den Schulleitungen in Zukunft positiv gestaltet wird.

Den Investitionsstau an den hessischen Schulen beheben!

Die Schulgebäude sind weiterhin so marode, wie sie schon vor der Pandemie waren. Der Investitionsstau ist immens. Nicht verantwortbare Versäumnisse der letzten zwei Jahrzehnte treten immer deutlicher zu Tage. Die Förderbank KfW beziffert den Investitionsstau bundesweit auf 43 Milliarden Euro. Auch an den hessischen Schulen finden sich Löcher an den Wänden und Decken, veraltete Klassenräume, ungenügende Sanitäranlagen, fehlende Mensen.

Ferner müssen Pausengelände schülergerecht gestaltet, Sporthallen und Sportgelände in einen Zustand versetzt werden, der diesen Namen auch verdient.

Wir erwarten, dass das Land und die Schulträger endlich eine ehrliche Bestandsaufnahme des baulichen Zustands der Schulen vornehmen. Wir erwarten jetzt einen Plan, aus dem ersichtlich wird, wann und wo welche Kern-Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass bei allen baulichen Maßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene und die IT-Strukturen gelegt wird und die Corona Pandemie nicht als Ausrede verwendet wird, um Baumaßnahmen wieder auf die lange Bank zu schieben.

Keine Schülerin und keinen Schüler zurücklassen!

Besonders betroffen – nicht nur von der derzeitig schwierigen Situation - sind sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Erfahrungen insbesondere von Schulen mit Schülerinnen und Schülern aus einem schwierigen sozialen Umfeld zeigen, dass rund ein Fünftel der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der regulären Angebote zum Lernen auf Distanz nicht erreicht werden konnten und können. Für diese Gruppe ist eine intensive aufsuchende Sozialarbeit erforderlich.

Die OECD-Befunde, dass in kaum einem Land der Bildungserfolg so stark mit der sozialen Herkunft korrespondiert wie in Deutschland, sind uns allen bekannt. Daher sind zeitnah Konzepte zu entwickeln und Ressourcen zur zusätzlichen individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zu schaffen, die angesichts schlechter Lernvoraussetzungen und/oder aufgrund sozioökonomischer Benachteiligung beim Lernen zu Hause den Anschluss verloren haben.

Auch Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen, insbesondere im Rahmen von Intensivklassen und InteA, sind besonders stark auf das Lernen im Präsenzunterricht angewiesen. Für diese Schülergruppen sind besonders große Anstrengungen für die gezielte Förderung erforderlich, damit die Schere im Bildungssystem sich nicht noch weiter öffnet und Schülerinnen und Schüler nicht noch weiter abgehängt werden.

Für die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie für die inklusiv beschulten Kinder und Jugendlichen stellen sich die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zumeist als Mehrfachbelastung dar. Je nach Förderschwerpunkt und der konkreten Bedarfe sind daher individuelle Unterstützungsangebote erforderlich. Dies betrifft auch die Ausstattung mit barrierefreien digitalen Medien sowie die Schülerbeförderung. Es braucht ein tragfähiges Rahmenkonzept zur Wahrung ihres Bildungsrechts mit größtmöglicher Barrierefreiheit.
Ein umfassendes, schlüssiges Konzept zur Schulöffnung nach den Sommerferien entwickeln! Wann, wenn nicht jetzt!

Eine Woche vor den Sommerferien bleibt das HKM den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, den Kolleginnen und Kollegen, den Schulleiterinnen und Schulleitern und Mitgliedern der Schulleitungen die Antwort auf die Frage schuldig, unter welchen Bedingungen der Schulbetrieb nach den Sommerferien aufgenommen werden soll. Natürlich steht dies in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Aber es müssen konkrete Pläne, es müssen Szenarien entworfen, vorgestellt und kommuniziert werden: Regelbetrieb, Hybridunterricht, also Präsenzunterricht und Lernen zu Hause, Schulbetrieb mit reduzierter Zahl der Schülerinnen und Schüler. Dabei muss klar sein, dass die Schulen im neuen Schuljahr nur das umsetzen können, was unter den Maßgaben von Hygiene, Abstand, Raumsituation und Lehrkräfteversorgung verantwortbar ist.

Notwendig ist, dass das HKM mit allen an Schule Beteiligten (Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, Vertretungen der Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Verbände, Virologinnen und Virologen, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte jetzt sofort das Gespräch aufnimmt, um mit ihnen in einen Dialog und in ein partizipatives Verfahren über die Öffnung der Schulen nach den Sommerferien einzutreten.

Matthias Doebel (IHS)
Inge Holler-Zittlau (vds)
Annette Greilich (AGD)
Birgit Koch (GEW)
Achim Rollmann (VSH)
Thomas Schwarze (AK Gesamtschulen)


Grundlegende Überlegungen, die zur Frankfurter Erklärung geführt haben

Die Kommunikationspolitik des Kultusministeriums ist viel zu kurzfristig, es bedarf längerer zeitlicher Vorläufe und vor allem auch der Partizipation aller Beteiligten bei allen weiteren Schritten.

Den Schulen müssen mehr Freiräume eingeräumt werden, um entsprechend der jeweiligen Rahmenbedingungen unterschiedliche Lösungen vor Ort umsetzen zu können.

Der Fokus des Kultusministeriums lag bislang primär auf der Sicherstellung vor allem der gymnasialen Abschlüsse. Es werden nun umgehend Konzepte und Ressourcen zur zusätzlichen individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler benötigt, die angesichts schlechter Lernvoraussetzungen und/oder aufgrund sozioökonomischer Benachteiligung beim Lernen zu Hause den Anschluss verloren haben.

Die Belastung aller Schulleitungsmitglieder, die vielen organisatorischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu bewältigen, ist immens hoch. Es muss daher umgehend für eine Entlastung gesorgt werden.

Die Umsetzung des DigitalPakt verläuft außerordentlich schleppend. Die digitale Ausstattung aller Schulen, insbesondere mit Endgeräten, muss dringend verbessert werden. Das Land und die Schulträger müssen hierbei an einem Strang ziehen und so schnell wie möglich handeln. Ebenfalls benötigt werden attraktive Fortbildungsangebote des Landes und ein professioneller first level IT- Support durch die Schulträger.

Schulleitungen und alle Lehrkräfte müssen endlich mit dienstlichen Endgeräten ausgestattet werden. Durch sichere Cloud-Lösungen muss für Schulleitungen die Bewältigung administrativer Aufgaben auch aus dem Home-Office ermöglicht werden.

Die Schulen benötigen von Land und Schulträgern spezielle Unterstützungsangebote zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung regelmäßiger und dem Hygieneplan genügender Reinigungsintervalle durch den Schulträger sowie die Bereitstellung eines „Corona-Budgets“ für pandemiebedingte Mehrausgaben durch das Land.

Besondere Probleme

Schulen mit ganztägigen Angeboten stellen sich spezielle Probleme: Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger muss möglichst friktionslos laufen, die Hygienestandards auch im Ganztagsbetrieb sichergestellt werden.

Vor allem Grundschulen haben besondere Schwierigkeiten mit der Lehrkräfteversorgung, besonders nach der erfolgten Rückkehr zum Regelbetrieb. Wenn an einzelnen Schulen mehrere Lehrkräfte zur Risikogruppe gehören, können sich schnell sehr große Lücken in der Stundenabdeckung auftun. Die Abordnung von Gymnasiallehrkräften ist jedoch keine tragfähige Lösung, im Gegenteil: Sie führt zu Friktionen und Unzufriedenheit. Stattdessen sollte die Profession aufgewertet werden (A 13) und den vielen TV-H-Kräften sowie am Quereinstieg Interessierten ein attraktives Qualifizierungsprogramm angeboten werden.

Insbesondere an integrierten Gesamtschulen wie auch beim Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist bei einem größeren Anteil der Schülerinnen und Schüler intensive aufsuchende Sozialarbeit erforderlich, da diese ansonsten nicht erreicht werden können.

Für die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie für die inklusiv beschulten Kinder und Jugendlichen stellen sich die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zumeist als Mehrfachbelastung dar. Je nach Förderschwerpunkt und der konkreten Bedarfe sind daher individuelle Unterstützungsangebote erforderlich. Dies betrifft etwa die Ausstattung mit barrierefreien digitalen Medien sowie die Schülerbeförderung.

Für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen muss sichergestellt werden, dass ihnen die schulischen Unterrichtszeiten, auch als Distanzlernzeiten, zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass die Jugendlichen vollumfänglich in den Betrieben eingesetzt werden und dann ergänzend dazu die Unterrichtsinhalte aufarbeiten sollen.

Nicht nur für die Berufsschulen muss eine Softwareausstattung vom Land sicherstellt werden, die professionelles Arbeiten möglich macht. Dies bedeutet, dass z.B. Office 365 für alle zur Verfügung gestellt wird und digitale Lehrwerke über die Lernmittelfreiheit beschafft werden können.

In den Schulen müssen die Medienausstattungen so gestaltet werden, dass gleichzeitig Präsenz- und Distanzunterricht (z.B. für jeweils ½ Klasse) möglich ist. Um die beiden Unterrichtsformen parallel möglich zu machen, müssen die Mittel des DigitalPaktes sofort genutzt werden, um die Schulen mit starkem WLAN vollumfänglich auszuleuchten.

Gemeinsame Frankfurter Erklärung 4

Alle Frankfurter Erklärungen unter Schulaufsicht, Schulpsychologie und Schulverwaltung | rechten Spalte

Foto:  Danijel Durkovic on Unsplash