GEW begrüßt erste Schritte zu mehr Mitbestimmung für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und mehr Transparenz in der Einigungsstelle

Novellierung des HPVG Hessischen Personalvertretungsgesetz

Pressemitteilung

Der Innenausschuss im Hessischen Landtag tagt am 9. März 2023 zum Regierungsentwurf zur Novellierung des HPVG (Hessischen Personalvertretungsgesetz). Die dort beschlossenen Änderungen werden in die zweite Lesung in den Landtag eingebracht.
 

Die sich abzeichnende Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wird von der stellvertretenden Vorsitzenden der GEW Hessen, Dr. Simone Claar, mit Blick auf die Hochschulen durchaus positiv gewertet: „Endlich kommt etwas Bewegung in das Verfahren durch die von uns vorgeschlagenen Punkte. Für die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen erfolgt eine Anpassung an das Bundespersonalvertretungsgesetz. Zwar ist auch diese Regelung nicht optimal, da die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen die Mitbestimmung des Personalrats für sich beantragen müssen. Trotz dieser Einschränkung ist die Regelung eine Verbesserung“.
 

Ein weiterer Fortschritt, so Dr. Claar, stellt zudem die vorgesehene institutionalisierte Vertretung der studentischen Hilfskräfte dar: „Dieser Punkt wird von uns ausdrücklich begrüßt. Allerdings werden die studentischen Hilfskräfte im Grunde immer noch nicht als ‚richtige‘ Beschäftigte anerkannt, denen eine bezahlte Freistellung zusteht. Wir sehen die Hochschulen hier in der Verantwortung, vernünftige Regelungen zu schaffen, die unter anderem auch die Freistellungen regeln.“
 

Die geplante Regelung zur Einigungsstelle bringt eine verbesserte Transparenz für die Personalräte. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen: „Die Einigungsstelle ist das höchste Verhandlungsgremium eines Personalrats. Insofern ist es wichtig, dass der Minister oder die Ministerin nun wenigstens mitteilen und begründen muss, warum der Empfehlung der Einigungsstelle nicht gefolgt wird. Ein wirklicher Schritt zu mehr Mitbestimmung ist das nicht.“