Studierendenvertretungen fordern Personalräte für studentische Hilfskräfte

Gemeinsame Pressemitteilung

Die Landes-ASten-Konferenz, die GEW-Studis und die Juso-Hochschulgruppen übten heftige Kritik an dem von Innenminister Beuth eingebrachten Gesetzesentwurf zur Novellierung des hessischen Personalvertretungsgesetzes. Bei der Anhörung im Landtag am 02.02.2023 sprachen sie sich gemeinsam mit den Personalräten der Hochschulen und den Gewerkschaften für eine Aufnahme der studentischen Hilfskräfte in die Personalvertretung aus. Bisher sind studentische Hilfskräfte von jeglicher Form der personalrechtlichen Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen.


Der von Innenminister Beuth bereits im November eingebrachte Gesetzesentwurf zum Hessischen Personalvertretungsgesetz stieß bei Studierendenvertretungen, der Gewerkschaftsjugend und den Juso-Hochschulgruppen auf Ablehnung. „Allein in Hessen sind über 14.000 studentische Hilfskräfte an Hochschulen beschäftigt und stellen somit eine der größten Beschäftigtengruppen. Trotzdem werden sie von der Vertretung durch Personalräte explizit ausgeschlossen“, betont Tobias Hoffmann von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Eine aktuelle Studie hat belegt, dass etwa 40 % der Hilfskräfte jeden Monat unbezahlte Überstunden leisten und Krankentage zumeist nacharbeiten. „Ohne personalrechtliche Vertretung haben Studierende Angst, ihre eigenen Rechte einzufordern“, fügt Hoffmann hinzu.


Bislang wurde es den Studierendenvertretungen überlassen, sich um die Belange von Hilfskräften zu kümmern. „Dabei verfügen die ASten weder über das personalvertretungsrechtliche Instrumentarium noch haben sie die Kapazitäten, Hilfskräfte gegenüber den Hochschulen zu vertreten. Einer effektiven Interessenvertretung können wir schlicht nicht gerecht werden“, stellt Henning Tauche vom freien Zusammenschluss der hessischen Studierendenvertretungen fest. Zudem sei der Ausschluss der Hilfskräfte von der Personalvertretung mit der Hessischen Verfassung und dem EU-Recht unvereinbar. „Hilfskräfte nicht als Arbeitnehmer zu verstehen, verkennt die Arbeitsrealität der Studierenden und ist aus unserer Sicht verfassungswidrig“, ergänzt Tauche.


Entsprechend forderten die Studierendenvertretungen eine Aufnahme der Hilfskräfte in das Personalvertretungsgesetz. „Dies wäre eine minimale Anpassung des Gesetzestextes und würde kaum Kosten für das Land verursachen“, unterstreicht Tauche. Die Jusos in der SPD fordern eine flächendeckende Einführung von eigenständigen Personalräten für studentische Beschäftigte, ausgestattet mit verbrieften Mitbestimmungsrechten. Florian Lzicar, Landeskoordinator der hessischen Juso-Hochschulgruppen, hebt hervor: „In anderen Bundesländern gibt es bereits eigenständige Personalräte für studentische Beschäftigte an Hochschulen. Sie sind ein integraler Teil der Hochschulen und verdienen dementsprechend genau wie andere Angestellte eine Interessenvertretung.“


Das Gesetz geht am 22. März in die zweite Lesung. Die ASten, Gewerkschaftsjugend und Juso-HSG fordern die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung gegenüber Studierenden gerecht zu werden. Sollte die Landesregierung jedoch weiter untätig bleiben, halten sich die Studierendenvertretungen offen, die Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen zu lassen.