Tarifeinigung mit der TU-Darmstadt

Am 22. März 2024 haben wir eine Tarifeinigung mit der TU-Darmstadt erzielt. 

Wir haben hier Regelungen wie beim TV-H und wie im TV-G-U vereinbart, also drei Einmalzahlungen im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 3.000 Euro als „Inflationsausgleichzahlung“ (netto). Im Februar 2025 erhöhen sich die Entgelte um 200 € monatlich (brutto) und um weitere 5,5 Prozent im August 2025.

Eine Anhebung der Jahressonderzahlung auf das frühere Niveau von 60 bzw. 90% erfolgt in 2025. Das Landesticket bleibt erhalten.

Wir konnten uns auf zwei durchaus erfreuliche, wenn auch kleine Abweichungen verständigen: Es wird zukünftig eine Zulage für Auszubildende in Höhe von 200 € pro Monat geben (ab 1.8.24). Zweitens: Die bis zu 8 Elterntage bei Geburt eines Kindes werden auch für die Partner:innen in eheähnlichen Gemeinschaften statt nur für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften gewährt. Wir konnten auch den § 29a aus dem TV-H, der ein Freizeitausgleich bei ehrenamtliches Engagement (Ehrenamts-Card) regelt, in den TV TU-Darmstadt übernehmen. 

Für studentische Beschäftigte wurde an der TU-Darmstadt die Entgelte, Mindeststundenumfang sowie Mindestvertragslaufzeit  wie im TV-H mittels einer schuldrechtlichen Vereinbarung geregelt, die zwar noch keinen vollwertigen Tarifvertrag darstellt, aber eine weitere Etappe in diese Richtung ist. Das bedeutet 13,46 € ab April 2024 und im Sommersemester 2025 dann 14,20 €.