Mindestlohn Weiterbildung - Forderung beschlossen

Tarifkommissionen beschließen Forderung

19. Januar 2018

Die Bundestarifkommissionen von ver.di und GEW für die Weiterbildung haben am 17. Januar 2018 in Hannover die Forderungen zur Mindestlohntarifrunde beschlossen. Die erste Runde der Tarifverhandlungen wird am 29. Januar 2018 ebenfalls in Hannover stattfinden.

Der Mindeststundenlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung bei Trägern, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, soll ab 1. Januar 2019 schrittweise von derzeit 15,26 Euro auf 18,13 Euro steigen. Das haben die Tarifkommissionen von ver.di und GEW in ihrer Sitzung am 17. Januar 2018 in Göttingen beschlossen. Zugleich fordern ver.di und GEW, einen Mindestlohn auch für das nichtpädagogische Personal zu verhandeln.

Anschluss halten – Weiterbildner_innen verdienen mehr 

Der Weiterbilldungsmarkt entwickelt sich dynamisch. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, die Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeitswelt und des demografischen Wandels sowie der eklatante Fachkräftemangel in der beruflichen Weiterbildung werden die Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Darauf müssen wir gemeinsam eine Antwort finden. Die hohe Qualität der Arbeit in der Weiterbildung hat ihren Preis. Das gilt sowohl für die Arbeitnehmer_innen im pädagogischen als auch im nichtpädagogischen Bereich.

Zum Vergleich:

Das maßgebliche Einkommen einer Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen als Berufseinsteiger*in beträgt derzeit bereits nach einem Beschäftigungsjahr 3.063 Euro. Um einen Rentenpunkt im Jahr zu erreichen, müsste das Einkommen mindestens 3.156,08 Euro pro Monat betragen.

Mindestlohn für 2018 gilt allgemeinverbindlich

Zum 1. Januar 2018 war der Mindestlohn für das pädagogische Personal um 4,5 Prozent gestiegen. Somit beträgt das Einkommen in 2018 2.587,67 Euro pro Monat bei einer 39 Stunden-Woche und 2.654,02 Euro pro Monat bei einer Vierzig-Stunden-Woche. Der Mindestlohn ist auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien ver.di/GEW und der Zweckgemeinschaft des BBB als Arbeitgeberverband für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und läuft am 31. Dezember 2018 ohne Nachwirkung aus.

Vergabespezifischer Mindestlohn schließt Schlupflöcher

Erstmals ist es gelungen, durch eine Änderung des SGB III (§ 185) und der entsprechenden Verordnung, den Mindestlohn auch auf alle Unternehmen und Arbeitnehmer_innen im pädagogischen Bereich zu erstrecken, die nicht nur überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem zweiten und dritten Sozialgesetzbuch erbringen. Damit ist eine wichtige gewerkschaftliche Forderung erfüllt. Diese Verordnung läuft am 31. Dezember 2018 aus.

Tarifinfo 19. Januar 2018