Fake News über Stufenverluste im Umlauf

Überleitung Lehrkräfte in den TV EGO-L-H

Stellen Lehrkräfte oder Beschäftigte in der Unterrichtsunterstützung einen Antrag auf Überleitung in den TV EGO-L-H, ohne dass sich daraus eine Höhergruppierung ergibt (= eine höhere Entgeltgruppe), dann ändert sich nichts an der erreichten Stufe innerhalb der Entgeltgruppe und auch nichts an der absolvierten Stufenlaufzeit innerhalb der Stufe. Das heißt, es bleibt auch beim Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs. Stufenverwerfungen können nur im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 TV-H) auftreten.


Kolleginnen und Kollegen haben berichtet, dass in sozialen Netzwerken hiervon abweichende Behauptungen kursieren. Anträge, die keine aktuelle Verbesserung bei der Eingruppierung nach sich ziehen, würden dazu führen, dass die Stufenlaufzeit oder gar die erreichte Stufe verloren geht. Das sind Fake News, mit denen Beschäftigte verunsichert und davon abgehalten werden sollen, einen Überleitungsantrag zu stellen. Auch wenn nur ein Anspruch auf eine Zulage zusteht (viele Lehrkräfte an Förder-, Haupt-, Real- und Mittelstufenschulen), ohne dass damit eine Höhergruppierung verbunden ist, ändert sich durch einen Antrag nichts an der erreichten Stufe und der absolvierten Stufenlaufzeit innerhalb der Stufe.


Warum es trotzdem sinnvoll sein kann, einen Antrag auf Überleitung zu stellen, auch wenn keine unmittelbare Verbesserung bei der Eingruppierung oder in Bezug auf eine Zulage verbunden ist, wird hier erläutert.


Unter der Frage „Warum sollte ich einen Antrag auf Überleitung stellen, obwohl der TV EGO-L-H unmittelbar keine Verbesserung für mich bringt?“ Das betrifft z. B. Sozialpädagog:innen als UBUS-Kräfte in der EG 10, Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht, Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen in der EG 13 oder höher, Vorklassenleitungen in der EG 10 oder EG 11 und andere.