Gutachten zu DITIB Hessen vorgestellt

Anforderungen des Kultusministers zügig umsetzen

Pressemitteilung 5. Dezember 2017

Die GEW Hessen sieht ihre Sorge vor einer möglichen Einflussnahme des türkischen Staats auf den islamischen Religionsunterricht in Hessen als bestätigt an. Dazu äußerte sich Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen, wie folgt: „Der renommierte Staatsrechtler Josef Isensee kommt zu dem Ergebnis, dass die Möglichkeit eines direkten Durchgriffs der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf DITIB Hessen angesichts der jüngeren Entwicklungen in der Türkei, aber auch aufgrund von Satzungsänderungen bei DITIB Hessen, durchaus gegeben ist. Wir begrüßen es daher, dass Kultusminister Alexander Lorz von DITIB Hessen verlangt, die Voraussetzungen für einen verfassungskonformen bekenntnisorientierten Religionsunterricht zu schaffen. Es ist nun an DITIB, verlorengegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Sollte das nicht gelingen, kann DITIB nicht länger Kooperationspartner für den islamischen Religionsunterricht sein.“

Die Gutachter konstatieren, dass bislang keine nachweisbare Einflussnahme auf den islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen durch DITIB Hessen stattgefunden hat. Dazu stellte Birgit Koch fest: „Es gab in den bislang vier Jahren des islamischen Religionsunterrichts in Hessen durchaus problematische Fälle der versuchten Einflussnahme, die einzelne Kolleginnen und Kollegen an uns als Gewerkschaft herangetragen haben. Wir hoffen, dass die Einschätzung der Gutachter, dass kein System dahinter steht und dass diese nicht unmittelbar von DITIB Hessen ausgegangen sind, zutrifft.“ Die GEW Hessen wird die am heutigen Tag der Öffentlichkeit vorgestellten Gutachten von Prof. Dr. Josef Isensee, Prof. Dr. Mathias Rohe sowie Dr. Günter Seufert in den kommenden Tagen im Detail auswerten.

Einer Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 5. Dezember zufolge stellt das Gutachten von Prof. Isensee fest, dass es bislang keine für Dritte wahrnehmbare Auswirkungen der Durchgriffsrechte türkischer Institutionen auf den islamischen Religionsunterricht in Hessen gegeben hat. Es gebe jedoch „keine institutionell-rechtliche Absicherung der unteren Handlungsebene gegenüber den höheren. Die höheren, also DITIB-Köln, Diyanet und der türkische Staatspräsident, könnten jederzeit, wenn sie es für politisch angebracht halten, auf den Hessischen Landesverband zugreifen.“ Daher hat das Hessische Kultusministerium DITIB Hessen eine Frist bis zum 31. Dezember 2018 gesetzt, um seine Unabhängigkeit sowie die fortdauernde Eignung als Kooperationspartner unter Beweis zu stellen.