Vorschuss und Darlehen bei Pflegezeit

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

für Beamtinnen und Beamte

Bereits im Sommer 2018 traten im Hessischen Beamtengesetz Neuregelungen zur Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen in Kraft. Inzwischen wurde analog zu den Regelungen zum "zinslosen Darlehen für nicht beamtete Beschäftigte" für hessische Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eröffnet, während dieser Pflegezeit einen Vorschuss zu erhalten.

Einen Überblick über die bisherigen und die neuen Regelungen zur „Zeit für die Pflege von Angehörigen“ (kurzfristige Arbeits- und Dienstbefreiung einer akuten Pflegesituation sowie ganze oder teilweise Freistellung für einen längeren Zeitraum) bieten unsere Informationen aus der Landesrechtsstelle:

für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Mitgliederbereich unter Arbeitsrecht

für Beamtinnen und Beamte im Mitgliederbereich unter Beamtenrecht