Beamte und Streik

Wie wehren sich Beamtinnen und Beamte?

GEW-Hauptvorstand | April 2015

Die Frage „Darf man Beamten das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik verwehren?“ wird in allen demokratischen Staaten selbstverständlich mit „nein“ beantwortet - nur in Deutschland nicht! Hier lebt im Beamtenrecht die obrigkeitsstaatliche Fiktion fort, wonach der fürsorgliche Dienstherr seine Beamten so gut versorgt, dass ein gleichberechtigtes Aushandeln der Beschäftigungsbedingungen überflüssig wird. Die GEW sagt, das ist nicht mehr zeitgemäß.

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