Beamtenrecht

Diensterleichterung nach § 11 Pflichtstundenverordnung

Unter dem Datum 13. August 2018 hat das Hessisches Kultusministerium einen neuen Erlass zur Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit nach § 11 PflStVO veröffentlich. Dieser regelt die Frage, wann zur Genehmigung einer Diensterleichterung auf eine Untersuchung der Versorgungsämter (HÄVS) verzichtet werden kann und wann nicht. Es finden sich aber auch weitere Hinweise.

Wir haben daher unserer Information aus der Landesrechtsstelle aktualisiert. Sie ist im Mitgliederbereich unter dem Stichwort „Beamtenrecht“ zu finden.