Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund mehrerer von der GEW geführten Verfassungsbeschwerden zu entscheiden, ob sich Beamtinnen und Beamten bei einer Streikteilnahme auf ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen können. Mit der Entscheidung ist in den nächsten eineinhalb Jahren zu rechnen.
Beamtenstreikverbot
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