Beamtenstreikverbot

Das Bundesverfassungsgericht muss sich entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund mehrerer von der GEW geführten Verfassungsbeschwerden zu entscheiden, ob sich Beamtinnen und Beamten bei einer Streikteilnahme auf ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen können. Mit der Entscheidung ist in den nächsten eineinhalb Jahren zu rechnen.