Befristete Arbeitsverträge: Die Zeit drängt!

Bis Ende April arbeitssuchend melden | HLZ 4/2014

Inzwischen liegen der GEW erste Berichte vor, dass einzelne Staatliche Schulämter langjährig befristet beschäftigten Kolleg_innen schon jetzt zu verstehen geben, dass sie im Sommer keinen neuen Vertrag mehr bekommen werden.

Damit will der Arbeitgeber sein „Risiko“ minimieren, dass sich Lehrerinnen und Lehrer auf Grund der veränderten Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, nach einer längeren „Kette“ von Verträgen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen können. Die HLZ hat hierüber regelmäßig berichtet. 

Solidarität der Personalräte

Die GEW bittet die Personalräte um Unterstützung bei den Verhandlungen mit der Landesregierung über die Begrenzung der Zahl der befristeten Arbeitsverträge. Allen Schulpersonalräten ist eine Erklärung mit den zentralen Forderungen der GEW zugegangen mit der Bitte, sich diesen durch einen Beschluss des Personalrats anzuschließen:

Der Personalrat fordert

  • eine Halbierung der Zahl der Unterrichtsstunden, die mit Fristverträgen abgedeckt werden,
  • die Entfristung aller befristeten Verträge in den Schulen nach zwei Jahren Beschäftigungsdauer und
  • eine stärkere Anrechnung der bei befristeten Verträgen erworbenen Praxiserfahrung im regulären Einstellungsverfahren. 

Die GEW sammelt auch weiterhin entsprechende Erklärungen, um sie der Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu übergeben.

Ende April arbeitssuchend melden

Die prekäre Situation im Sommer veranlasst die GEW, alle betroffenen Beschäftigten noch einmal eindringlich an die Verpflichtung zu erinnern, sich drei Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden! Diese Frist endet bei den Kolleginnen und Kollegen, deren Vertrag bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien läuft, am 25. April 2014 (Achtung: Druckfehler in der HLZ), bei einem Vertragsende am 31. Juli 2014 entsprechend wenige Tage später. Diese Meldung ist für einen ungekürzten Anspruch auf Arbeitslosengeld zwingend vorgeschrieben.

Sie ist aber auch sinnvoll, um die Arbeitsagenturen auf eine mögliche Flut von Anträgen im Sommer 2014 vorzubereiten.

>> Info der Landesrechtsstelle im >> Mitgliederbereich >> Arbeits- und Sozialrecht