Befristete Verträge im Schulbereich

Aktuelles aufgrund der Verfügung des Landesschulamts vom 7. Juli 2015

Unbefristete Verträge sollen die übliche Form des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen, so heißt es auf europarechtlicher Ebene. Leider greift die befristete Beschäftigung immer mehr um sich und führt sowohl zu prekären Arbeitssituationen als auch zu ungewissen Lebensperspektiven.

Im Schulbereich wird über Jahre hinweg bezogen auf die Befristung auf den Sachgrund der Vertretung zurückgegriffen. Dies führt dazu, dass Kolleginnen und Kollegen nach einigen Jahren auf eine ganze Kette von Verträgen zurückblicken können.

In unserer Information stellen wir den Stand der aktuellen Rechtsprechung und Handlungsmöglichkeiten bezogen auf die Kettenverträge im Schulbereich dar. 

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